Dauerhaftes Filmen Tesla-Autokameras: Verstoßen sie gegen den Datenschutz?
Dass der US-Hersteller Informationen sammelt, wie Fahrer seine Autos bewegen, ist nicht neu. Jetzt wurde bekannt, dass Tesla Videodaten aus seinen Pkw auf Server in den USA überträgt. Datenschützer schlagen Alarm.
Eigentlich läuft für Tesla in Deutschland derzeit alles nach Plan. Der Bau der Gigafactory im brandenburgischen Grünheide nahe der Autobahn A 10 geht stetig voran. Hier will der Elektrobauer bis zu einer halben Million Elektroautos im Jahr produzieren.
Da kommen schlechte Nachrichten gerade gänzlich unpassend. Vor allem dann, wenn der US-Hersteller erneut wegen seines Umgangs mit Kundendaten in die Kritik gerät.
Ein kurzer Blick zurück: Im März 2019 war bekannt geworden, dass die Computer in Tesla-Autos offenbar Videos, Standorte und Navigationsdaten speichern – und zwar unverschlüsselt. Die Informationen werden gesammelt, um etwa Unfallhergänge nachvollziehen zu können. Hacker hatten damals erklärt, dass es allerdings leicht sei, auf die Informationen zuzugreifen. Tesla wiegelte ab. Und der große Skandal blieb aus.
Tesla hat Zugriff auf Daten – via Fernabfrage aus den USA
Jetzt muss sich der Autobauer neuen Vorwürfen stellen: Nach Recherchen des ARD-Magazins "Kontraste" soll der E-Autobauer Videodaten aus Tesla-Modellen in Deutschland auf Server in den USA übertragen.
Hintergrund ist, dass in neuen Tesla-Modellen Kameras, sogenannte Dashcams, das Geschehen im Innenraum und außerhalb des Autos filmen. So weit, so gut. Aber: Neben dem Fahrer, der teilweise die Umgebungsbilder ansehen und abspeichern könne, habe auch der US-Konzern Zugriff auf die Bilder – via Fernabfrage aus den USA. Der Autobauer wolle nach eigener Aussage mit den Telematik- und Videodaten vor allem seine autonomen Fahrsysteme verbessern, sie aber auch für Marketingzwecke nutzen.
Das Magazin hält Tesla nun vor, dass die Fahrzeughalter in Deutschland selbst keinerlei Kontrolle über die Verarbeitung der Videodaten hätten. Zudem werde die Umgebung in hoher Auflösung aufgenommen und unverfremdet gespeichert. Personen und beispielsweise Nummernschilder von Autos seien dabei klar zu erkennen.
Datenschutzbeauftragter erklärt Praxis für unzulässig
In Deutschland sei eine Nutzung solch personenbezogener Daten aber unzulässig, erklärt Stefan Brink dem "Kontraste"-Magazin. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg stellt klar: "Wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum fährt und dabei ständig alle anderen aufzeichnet, ist das ein klarer Datenschutzverstoß. Das darf nicht sein."
Hierzulande dürften solche Kameras immer nur in bestimmten Fällen bei einem konkreten Ereignis eingesetzt werden, ergänzt Brink. "Aber das dauerhafte Filmen durch Fahrzeuge ist verboten."
Teslas Einstieg in die Versicherungsbranche
"Kontraste" weist auch darauf hin, dass in Italien bereits ein Autoversicherer auf solche vom Hersteller weitergeleiteten personenbezogenen Daten zugegriffen und Preise angepasst habe.
Dass Tesla Ende Juli angekündigt hat, selbst Versicherungen für seine Autos anzubieten, macht die Sache noch brisanter. Tesla-Chef Elon Musk begründete die Strategie seinerzeit damit, dass man nämlich einen "grundlegenden Informationsvorsprung" gegenüber klassischen Versicherungen habe.
Was er damit meinte: Klassische Versicherer besitzen bislang noch vergleichsweise wenige Daten über Elektroautos und ihre Fahrer. Tesla hingegen sammelt pausenlos Informationen darüber, wie die Fahrer ihre Autos bewegen. Wie wahr.
Als Musk Anfang September die Tesla-Baustelle bei Berlin besuchte, wurde er von "Kontraste" gefragt, ob Daten aus seinen Autos live übertragen würden. Der Tesla-Chef erwiderte, dass sei falsch. Ein Live-Streaming finde nicht statt.
- Tagesschau.de: "Gläserner Autofahrer: Verstößt Tesla gegen Datenschutzregeln?"