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E-Ladesäulen blockiert: Das können Sie gegen die Dauerparker-Masche tun


Dreiste Masche
Ladesäulen-Blockierer: Was tun gegen Dauerparker?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 19.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Er steht und steht und steht: Mancher Stromer blockiert die Ladesäule stundenlang für andere Elektroautos. Stromanbieter könnten dafür saftige Strafen kassieren. Bislang tun sie es nicht.Vergrößern des Bildes
Er steht und steht und steht: Mancher Stromer blockiert die Ladesäule stundenlang. Stromanbieter könnten dafür saftige Strafen kassieren. Bislang tun sie es nicht.
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Laden sie noch oder parken sie schon? Viele Stromer-Fahrer nutzen die Ladesäule als kostenlosen Parkplatz. Was kann man dagegen tun?

Immer mehr Stromer-Fahrer nutzen die Ladestationen nicht nur zum Aufladen, sondern auch als Gratisparkplatz. Oft steht das Auto noch an der Säule, wenn der Ladevorgang längst abgeschlossen ist. Was kann man dann tun?

Betreiber können Strafgebühr verhängen

Immer häufiger wird das Stromtanken bewusst genutzt, um das Auto bequem zu parken – und zwar weit über die Dauer des Ladevorgangs hinaus. Die Gefahr, dafür bestraft zu werden, ist jedoch sehr gering. Solange das Elektroauto angeschlossen bleibt, wird kaum ein Ordnungsamt ein Knöllchen verteilen. Und selbst wenn eine Blockiergebühr fällig wird, zum Beispiel bei EnBW-Ladesäulen erst nach vier Stunden, beträgt sie maximal 12 Euro. Man kann also sogar einen ganzen Tag an der Ladesäule verbringen und in Großstädten trotz Blockiergebühr sehr günstig parken.

Aber was ist mit den Blockierern? Selbst bekannte Ladesäulenbetreiber zeigen sich derzeit machtlos gegen diese Verstöße. Das Blockieren von entsprechend beschilderten Ladesäulen kann nicht geahndet werden, da die Parkraumbewirtschaftung bei den jeweiligen Kommunen und deren Ordnungsämtern liegt. Selbst abschleppen zu lassen, ist auch keine gute Idee, da man die Kosten dafür selbst tragen müsste – und nicht der Blockierer.

Wann ist der Ladevorgang beendet?

Die Frage, wann der Ladevorgang beendet ist, bleibt oft ungeklärt. An vielen Ladeplätzen ist das Parken "während des Ladevorgangs" erlaubt. Eine klare Regelung für die Dauer des Ladevorgangs gibt es jedoch nicht. Verkehrsanwälte sagen aber: Das Auto muss an die Säule angeschlossen und der Ladevorgang gestartet sein. Die zulässige Parkdauer lasse sich trotzdem nicht genau bestimmen, da die Dauer des Ladevorgangs variieren könne. Ob im Einzelfall kontrolliert werden kann, ob der Ladevorgang tatsächlich begonnen oder beendet wurde, bleibt fraglich. Sanktionen gegen Fahrzeuge, die noch mit eingestecktem Kabel an der Ladesäule stehen, sind daher unwahrscheinlich.

Manche Autofahrer könnten auf die Idee kommen, das Ladekabel des blockierten Autos selbst abzuziehen und damit ihr eigenes Elektroauto zu laden, sofern das Kabel lang genug ist. Rechtsexperten warnen allerdings davor, das Kabel über das andere Fahrzeug zu legen, da dies als Nötigung angesehen werden kann.

Verwendete Quellen
  • Zeitschrift "Auto Straßenverkehr" (Ausgabe 15/2023)
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