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Bahnsteighöhe in Deutschland: Alles zu den Mindest- und Maximalwerten


Deutsche Bahn
Höhe der Bahnsteige: Wissenswertes zur Bahnsteighöhe

Von t-online, cisc

29.04.2025 - 11:48 UhrLesedauer: 2 Min.
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Nahverkehrszug am Bahnsteig im Bahnhof Köln-Deutz (Quelle: IMAGO/Jochen Tack/imago)
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Die Höhe eines Bahnsteigs für Eisenbahnen ist wie auch für andere Bauten in Deutschland offiziell geregelt. Erfahren Sie mehr über die Regelhöhen.

In Deutschland werden die Bahnsteige nach einem bestimmten Bahnsteighöhenkonzept angelegt. Das ermöglicht allen Reisenden einen bequemen Ein- und Ausstieg. Wir erklären Ihnen, wie hoch ein Bahnsteig sein muss.

Vorgeschriebene Bahnsteighöhen in Deutschland

Die Höhe eines Bahnsteigs ist in Deutschland durch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) geregelt. Hierin sind die wichtigsten Vorgaben enthalten, an die sich Mitarbeiter, die am Bau oder Umbau beteiligt sind, halten müssen.

Die Regelhöhe für Neubauten und umfassende Umbauten beträgt für einen Bahnsteig, an dem Fernverkehrszüge halten, 760 mm (0,76 m) über der Schienenoberkante. In der Ordnung sind zulässige und unzulässige Bereiche enthalten.

Die Bahnsteighöhe muss mindestens 380 mm (0,38 m) betragen und darf maximal 960 mm (0,96 m) über der Schienenoberkante liegen. Höhen unter 380 mm oder über 960 mm sind unzulässig. Die korrekte Höhe ist abhängig von der Art der Züge, die an diesem Bahnsteig halten sollen.

Als Sonderfall gelten S-Bahnen. Bahnsteige, an denen ausschließlich S-Bahn-Züge halten, sollen auf eine Höhe von 960 mm über Schienenoberkante gelegt werden. Weitere gängige Höhen sind 550 mm, vor allem für den Regionalverkehr und Niederflurfahrzeuge, sowie 380 mm bei Bestandsanlagen, selten aber bei Neubauten.

Übersichtstabelle: Bahnsteighöhen und Einsatzzwecke

BahnsteighöheEinsatzzweck / Typische Fahrzeuge
380 mmAltbestand, Tram-Trains, vereinzelt Neubau
550 mmRegionalverkehr, Niederflurfahrzeuge
760 mmStandard für Fern- und Regionalverkehr, ICE, IC, EC
960 mmS-Bahn-Netze (z.B. Berlin, Hamburg)

Europäische Vorgaben

Im europäischen Kontext (TSI – Technische Spezifikationen für Interoperabilität) sind für neue oder umzubauende Bahnsteige im Hochgeschwindigkeitsnetz folgende Höhen zulässig: 550 mm oder 760 mm über Schienenoberkante (mit bestimmten Toleranzen).

Ziel: Barrierefreiheit

Langfristig wird angestrebt, die Bahnsteighöhen zu vereinheitlichen, um einen barrierefreien Einstieg zu ermöglichen. Die meisten Fahrgäste steigen heute in Deutschland an Bahnsteigen mit 760 mm oder 960 mm Höhe ein.

Fazit: Die Höhe eines Bahnsteigs muss in Deutschland mindestens 380 mm und darf höchstens 960 mm über der Schienenoberkante liegen. Bei Neubauten ist in der Regel eine Höhe von 760 mm vorgeschrieben. Für S-Bahn-Bahnsteige gilt eine Höhe von 960 mm.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • gesetze-im-internet.de: "Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)§ 13 Bahnsteige, Rampen"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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