Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar ADAC-Umfrage: So viele trauen sich keine Erste Hilfe zu
Verletzten Verkehrsteilnehmern zu helfen, ist Pflicht. Allerdings fühlen sich viele selbst nicht in der Lage dazu. Das zeigt eine aktuelle ADAC-Umfrage. Der Erste-Hilfe-Kurs liegt teils lang zurück.
Ist Ihr Erste-Hilfe-Kurs auch schon länger als zehn Jahre her? So lange zurück liegt die letzte Schulung bei der Hälfte der Befragten (50 Prozent) im Rahmen einer aktuellen Umfrage des ADAC. Bei etwas mehr als einem Viertel (28 Prozent) ist der Kurs weniger als fünf Jahre her. Viele fühlen sich dennoch unsicher.
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar
So glaubt ein Viertel (25 Prozent) zu Erster Hilfe aktuell nicht in der Lage zu sein. Immerhin die Hälfte der Befragten (52 Prozent) würde sie sich zutrauen. Rund ein Viertel (23 Prozent) ist sich nicht sicher. Doch Erste Hilfe ist gesetzlich verpflichtend. Bei unterlassener Hilfeleistung drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, erläutert der ADAC.
In Gefahr müsse sich dabei aber niemand bringen. Und niemand müsse für fehlerhafte Hilfe haften, wenn sie in guter Absicht versucht wurde. Die Absicherung der Unfallstelle und das Absetzen des Notrufs seien aber auch in Corona-Zeiten für jeden zumutbar, so der ADAC. Mit der europaweit einheitlichen 112 kennen auch 66 Prozent der Befragten die richtige Telefonnummer dafür.
Wie war das noch mal mit dem Rettungsgriff?
Die Befragten sollten außerdem auf Wissensfragen zum Thema Erste Hilfe reagieren. Im Schnitt konnten 55 Prozent dabei alles richtig beantworten. Beim Detailwissen zu den erforderlichen Maßnahmen waren die Ergebnisse bei der Unterscheidung richtiger und falscher Optionen bei den Antworten allerdings durchwachsen.
So erkannten zwar rund drei Viertel (78 Prozent) die korrekte Beschreibung des Rettungsgriffs: Arme von hinten unter den Achseln durchschieben und mit zwei Händen den Unterarm des Verletzten fassen. Doch nur etwa jeder Zehnte (12 Prozent) wusste, wann die Seitenlage anzuwenden ist. Dann nämlich, wenn die verletzte Person zwar nicht bei Bewusstsein ist, aber normal atmet, so der ADAC.
Spielt erhöhte Infektionsgefahr eine Rolle?
Für den Fall, dass die bewusstlose Person nicht mehr korrekt atmet, konnte nur etwa die Hälfte (46 Prozent) richtige Maßnahmen erkennen. Allerdings wussten sieben von zehn Befragten, dass etwa aufgrund einer erhöhten Infektionsgefahr eine Herzdruckmassage auch ohne Atem zu spenden möglich ist (70 Prozent).
Das Institut Skopos befragte im Februar und März 2021 im Auftrag des ADAC online deutschlandweit 3.631 Personen ab 18 Jahren.
- Nachrichtenagentur dpa