Ratgeber Totalschaden beim geleasten Auto: Das kann teuer werden
Erleidet ein geleastes Auto einen Totalschaden, kann es für den Leasingnehmer fernab der Unfallstrapazen auch richtig teuer werden: Theoretisch kann der Anbieter den Vertrag aufgrund einer "schwerwiegenden Vertragsstörung" kündigen und finanzielle Abgeltung für das nunmehr unbrauchbare Fahrzeug verlangen.
Begriff der „schwerwiegenden Vertragsstörung“
Der Begriff der „schwerwiegenden Vertragsstörung“ ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Leasinggebers definiert. Für gewöhnlich ist davon anbieterübergreifend die Rede, wenn die Leasingraten nicht fristgerecht bezahlt werden, das Fahrzeug abhandenkommt oder gar einen Totalschaden erleidet. Je nach Anbieter können sich die Formulierungen leicht unterscheiden.
GAP-Versicherungen gegen Kostenfalle bei geleasten Fahrzeugen
Sogenannte GAP-Versicherungen für Leasingfahrzeuge können Sie gegen die Kostenfalle „Totalschaden“ absichern. Die Versicherungsleistung bezieht sich auf die Begleichung der Differenz zwischen dem Betrag, den die Vollkaskoversicherung bezahlt sowie den tatsächlichen, noch offenen stehenden Leasingraten beziehungsweise dem Restwert. Eine solche GAP-Versicherung ist als freiwilliges Zusatzangebot zur Vollkaskoversicherung Ihres Leasingautos zu verstehen. Der Abschluss ist insbesondere für hochwertige Neuwagen der Mittel- und Oberklasse zu empfehlen. Richtungsweisend ist dabei der Restbetrag (Ablösewert der Leasingsache minus Wiederbeschaffungswert). Diesen hat der Versicherungsnehmer im Falle eines Totalschadens am jeweiligen Auto privat zu entrichten. Geht dieser in die Tausende, kann sich eine GAP-Versicherung lohnen. (Eine GAP-Deckung kann beim Leasing sinnvoll sein)
Nicht alle Restbeträge werden übernommen
Eine solche GAP-Versicherung ersetzt am Ende des Tages jenen Restbetrag des geleasten Autos, der zum Zeitpunkt des Totalschadens noch offen ist. Wichtige Abgrenzung: Die Police haftet nicht für weitere Kosten, die durch Nachforderungen des Leasinggebers zu begleichen sind. Abmeldekosten gehören genauso dazu wie Gebühren für zu viel gefahrene Kilometer. (Gibt es eine Werkstattbindung beim Leasing?)