Nach der Silvesternacht Wann zahlt die Versicherung für Böllerschäden am Auto?
Nach der Silvesternacht kann nicht nur ein Kater, sondern auch ein Schaden am Auto die Laune verderben. Und nicht immer übernimmt die Kfz-Versicherung die Kosten.
Das neue Jahr fängt weniger gut an, wenn das eigene Auto ramponiert ist. Wer bezahlt den Schaden? In erster Linie haftet natürlich der Verursacher. Doch wenn der sich nicht ausmachen lässt, können Geschädigte ihre Ansprüche bei ihrer Autoversicherung geltend machen. Wer jedoch nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, geht leer aus: Diese deckt nur Schäden ab, die Sie mit Ihrem Auto bei anderen verursachen.
Teilkaskoversicherung
"Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein", sagt der GDV. Auch Glasbruch ist in der Regel ein Fall für die Teilkasko.
Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden. Und sie reguliert Beulen, Kratzer und Schmorschäden, die zum Beispiel durch herabfallende Raketen am Auto entstanden sind.
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Erstere deckt nur Schäden durch bestimmte Ereignisse ab, die außerhalb der Kontrolle des Fahrers liegen – wie Diebstähle, Wildunfälle und Unwetterschäden. Ein Vollkaskoschutz greift darüber hinaus auch bei selbstverschuldeten Unfällen, außerdem werden Vandalismusschäden übernommen.
Schäden melden: Das ist wichtig
Falls Ihr Auto durch Böller und Raketen beschädigt wurde, empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): "Den Schaden sollte man aus verschiedenen Perspektiven fotografieren und den Kfz-Versicherer umgehend informieren."
Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung müssen die Versicherten im Regulierungsfall bei der Vollkasko immer einkalkulieren. Zudem kann es Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse haben.
Auto in die Garage
Bei solchen Themen gilt: Vorbeugen ist immer sinnvoller, als sich im Nachhinein zu ärgern. Parken Sie Ihr Auto möglichst in einer Garage oder Tiefgarage, vor allem aber weitab von bekannten Partymeilen.
- Nachrichtenagentur dpa
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)