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Versicherung - Wie ist sie bei Gebrauchtwagenkauf geregelt?


Ratgeber
Versicherung: Wie ist sie bei Gebrauchtwagenkauf geregelt?

rk (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.
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Die Sache mit der Versicherung ist im Zuge eines Gebrauchtwagen-Kaufs nicht ganz so einfach, wie manch‘ einer vermuten mag: Rechtlich gesehen tritt der Käufer mit dem Erwerb des Fahrzeugs in die Rechte und Pflichten des zugrundeliegenden Versicherungsvertrages des ehemaligen Halters ein. Dies gilt allerdings nur dann, wenn letzterer den Verkauf seines Wagens bei der Zulassungsstelle angezeigt hat.

Veräußerungsanzeige wird häufig vergessen

Für gewöhnlich weiß die Zulassungsstelle zunächst nicht, dass Sie Ihren Gebrauchtwagen veräußert haben. Aus zeitlichen Gründen ist eine sofortige Ummeldung auf den neuen Eigner nicht immer möglich, da die Fahrzeug-Übergabe beispielsweise in den späten Abendstunden oder am Wochenende stattfindet. Der Käufer ist auch ohne gesonderten Vermerk im Kaufvertrag zu einer baldmöglichen Ummeldung verpflichtet.

Auf die Erfüllung dieser Pflicht sollten Sie sich als Verkäufer nicht blind verlassen, denn nicht selten lässt sich der neue Eigner ein bis zwei Wochen Zeit mit der Ummeldung. Um für eine gewisse Rechtssicherheit zu sorgen, sollten Sie die Zulassungsstelle über die Veräußerung informieren. Die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine solche Veräußerungsanzeige sind im § 27 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Automobilclub oder im Internet.

Haftungsrisiko beim Gebrauchtwagen-Verkauf beachten

Sofern der Käufer den erworbenen Wagen nicht sogleich ummeldet und während der Übergangszeit einen Unfall baut, wird es kritisch: Ist der neue Eigner unter seiner Anschrift nicht zu erreichen, haften auch Sie als Ex-Eigner für einen gewissen Teil des entstandenen Schadens mit. Die Haftung ist auf das laufende Versicherungsjahr bis zur Fälligkeit der nächsten Prämie beschränkt. Dies gilt übrigens auch dann, wenn die Veräußerung gegenüber der Versicherung angezeigt wurde.

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