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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ratgeber Wo lauern Fallen bei Werkstattrechnungen?
Werkstattrechnungen sind für viele Menschen nur schwer zu verstehen. Schwarze Schafe unter den Autowerkstattbetreibern nutzen das schamlos aus und erstellen fehlerhafte Werkstattrechnungen, auf denen mehr Leistungen abgerechnet werden, als überhaupt durchgeführt wurden. Damit Sie nicht in diese Falle tappen, sollten Sie die folgenden Tipps beachten. In unserer Fotoshow sehen Sie, welche Kosten ein Auto verursacht.
Werkstattrechnungen: Sehen Sie genau hin
Werkstattrechnungen können rasch in die Höhe schnellen. Das Nachfüllen von Scheibenwasser oder Motorenöl geht neben dem Austausch von kleinen Ersatzteilen schnell ins Geld. Oftmals ärgern sich Kunden, da die Kosten nicht den eigenen Erwartungen entsprechen. Zudem sind die meisten Rechnungen für den Laien undurchsichtig. Deshalb ist ein genaues Hinsehen bei der Werkstattrechnung wichtig.
Falle Werkstattrechnungen: Hier müssen Sie aufpassen
Ein typisches Beispiel für eine Schummelei der Werkstatt ist der Ölwechsel. Hier bleibt auch bei einem Komplettaustausch immer ein geringer Rest im Motor. Es muss also nie komplett nachgefüllt werden. Trotzdem wird hier häufig auf der Rechnung die Maximal-Menge aufgeführt. Prüfen Sie also genau, welche Menge in der Rechnung angegeben ist – und dann kann ein Hinweis an den Werkstattleiter bereits helfen.
Autowerkstattrechnung: Neuer Regensensor nötig?
Ein weiterer Faktor ist die Verwendung von teuren Materialien, ohne den Kunden zu fragen, ob das günstigere Produkt gewünscht wird. Werkstätten versuchen so hin und wieder mit dem Regensensor zusätzliches Geld zu verdienen: Daher behaupten manche Werkstätten bei einem Scheibentausch, dass auch der Regensensor ausgetauscht werden müsse (Kosten circa 50 Euro). Doch der alte Sensor lässt sich meist von der alten Scheibe entfernen und einfach wieder anbringen. Dies sind Kosten, die nicht wirklich sein müssen, sondern nur den Gewinn der Werkstatt maximieren. (Ärger mit der KfZ-Werkstatt muss nicht sein)
Scheibenwasser vor Besuch überprüfen
Gerne wird auch das Scheibenwasser nachgefüllt, auch wenn dies gar nicht nötig war. Tipp: Einfach vor dem Werkstattbesuch prüfen, wie hoch der Wasserstand ist. So müssen Sie nicht für etwas zahlen, was kaum durchgeführt wurde.
Falle Werkstattrechnungen: Details genau prüfen
Es gibt Werkstätten, die Punkte wie Probefahrt oder Bremsenprüfung extra abrechnen, obwohl die Kosten schon im Inspektionspaket enthalten sind. Die doppelte Abrechnung kann man vermeiden, indem vorher genau abklärt wird, welche Leistungen zur Inspektion gehören und welche zusätzlich fällig werden. Bei Punkten wie "Kleinteile" oder "Verbrauchsmaterial" sollte man aufpassen und sich genau erläutern lassen, was sich hinter diesen Bezeichnungen verbirgt. Kann dies nicht erklärt werden, sind diese Punkte unrechtmäßig und müssen nicht bezahlt werden. (Mit dem Werkstatt-Vergleich Kosten sparen)
Vorgehen bei zu hoher Rechnung
Wie der ADAC empfiehlt, sollen Kunden, die Mängel oder unvollständige Reparaturen feststellen auf der Rechnung ein „Zahlung unter Vorbehalt“ vermerken. So sichern Sie sich im Zweifelsfall die Rechte. Laut dem Automobilclub macht es zudem Sinn, einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu verlangen, da dieser ohne Ihr Einverständnis nicht wesentlich überschritten werden darf. 15 Prozent sind hier das Maximum. Mehr müssen Sie nicht zahlen. Liegt der Rechnungsbetrag deutlich über dieser Grenze, können Sie den Vertrag kündigen und müssen nur Leistungen bezahlen, die sie auch erteil haben. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist also ein gutes Mittel, wenn Sie sich von Ihrer Werkstatt nicht über den Tisch ziehen lassen wollen. (Reklamation nach Werkstattbesuch: Am besten schriftlich)
KfZ-Schiedsstelle hilft bei Streitschlichtung
Wenn Sie sich mit dem Werkstattleiter nicht einigen können und keine Lust auf einen Rechtstreit haben, können Sie sich an die Schiedsstelle des KfZ-Gewerbes wenden, rät autobild.de. Sofern die Werkstatt Mitglied bei der Innung ist, ist der Schiedsspruch für sie verbindlich. Sie können hingegen auch nach der Entscheidung des Schiedsgerichts noch vor Gericht ziehen.