Rechtliche Einordnung Wie lange ist ein Neuwagen ein Neuwagen?
Wie lange gilt ein Auto als Neuwagen? Diese vermeintlich einfache Frage ist komplizierter, als man vermuten würde.
Ein Neuwagen ist ein fabrikneues Fahrzeug ohne Vorbesitzer. So zumindest die Vorstellung. Doch es ergeben sich mehrere Fragen. Erstens: Wie lange gilt ein Auto überhaupt als fabrikneu? Der Auto Club Europa (ACE) erklärt: Zwischen Herstellung des Autos und Kaufvertragsabschluss dürfen nicht mehr als zwölf Monate vergangen sein.
Außerdem darf es in der Zwischenzeit durch den Hersteller keinen Modellwechsel gegeben haben – das Fahrzeug wird also unverändert weitergebaut. Des Weiteren dürfen keine standzeitbedingten Mängel bestehen.
Selbst ein gefahrenes Auto kann ein Neuwagen sein
Zweitens: Selbst wenn ein Fahrzeug schon einige Kilometer auf dem Tacho hat, kann es in einigen Fällen trotzdem als Neuwagen gelten, hielt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil fest und schränkte ein: Der Rechtsprechung zufolge ist ein Neuwagen höchstens einen Monat lang zugelassen und nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren.
In einem Gerichtsverfahren hatte eine Frau geklagt, weil die Versicherung ihres Unfallgegners ihr nach einem Unfall nicht den Neuwert, sondern nur den Zeitwert ihres kürzlich gekauften Wagens erstattet hatte.
Doch das Gericht stufte den Wagen sechs Wochen nach der Erstzulassung und mit knapp 3.300 Kilometern auf dem Tacho nicht mehr als neu ein.
Sonderfall Tageszulassung: Ein Vorbesitzer und dennoch neu
Drittens: Tageszulassungen sind ein Sonderfall. Von einer Tageszulassung spricht man, wenn ein Auto für einen oder wenige Tage auf den Händler zugelassen wurde und weniger als zehn Kilometer auf dem Tacho hat, so der ACE.
Obwohl das Auto damit einen Vorbesitzer hat, gilt es dennoch in der Regel als Neufahrzeug. Voraussetzungen dafür: Es ist mängelfrei und zwischen Zulassung und Verkauf liegen maximal zwölf Monate.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein gekauftes Fahrzeug – anders als im Autohaus angepriesen – nicht fabrikneu war, können Käufer laut ACE Gewährleistungsrechte geltend machen, etwa Preisminderung, Schadenersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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