t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätAktuelles

Auto – Bußgeldkatalog: Geldbußen können sich fast verdoppeln


Diskussion um Bußgeldkatalog
Neuer Vorschlag: Geldstrafen können auf bis zu 1.000 Euro steigen

Von dpa
Aktualisiert am 21.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Radarfalle: Sie ermittelt die Geschwindigkeit eines Autos.Vergrößern des Bildes
Radarfalle: Sie ermittelt die Geschwindigkeit eines Autos. (Quelle: U. J. Alexander/imago-images-bilder)
News folgen

Der Streit um den neuen Bußgeldkatalog für Autofahrer geht in die nächste Runde. Ein Kompromiss des Saarlands sieht nun vor, Geldstrafen bei zu hoher Geschwindigkeit nahezu zu verdoppeln – auf maximal 1.000 Euro.

Im Bundesrat soll Anfang November ein neuer Anlauf genommen werden, um den langen Streit um den Bußgeldkatalog zu lösen. Ob dies gelingt, ist allerdings weiter offen. Zwar nahm der Verkehrsausschuss der Länderkammer am Mittwoch mit einer 9:7-Mehrheit einen Kompromissvorschlag des Saarlandes an, wie es in Länderkreisen hieß. Im Plenum am 6. November aber müssen sich Landesregierungen enthalten, wenn innerhalb der Koalitionen kein Konsens besteht. Dies ist in vielen Ländern der Fall.

Höhere Geldbußen und Fahrverbote

Gegen den Kompromissvorschlag des Saarlandes stimmten CDU- und FDP-Verkehrsminister, wie es hieß. Das Saarland hat den Vorsitz in der Verkehrsministerkonferenz. Der Vorschlag sieht vor, die Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße an das Niveau vieler europäischer Nachbarstaaten anzunähern und nahezu zu verdoppeln. "Bei der Anpassung wird die gesetzliche Höchstgrenze von 1.000 Euro beachtet", heißt es in einem Papier.

Außerdem solle bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts bei einem erstmaligen Verstoß ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Derzeitige Regelung wegen Formfehler außer Kraft

Dies wurde in Länderkreisen als Entgegenkommen an die Union gewertet. Der derzeit auf Eis gelegte Bußgeldkatalog sieht vor, dass ein Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell – dies hatte der Bundesrat in eine umfassende Novelle der Straßenverkehrsordnung hineingebracht.

Die Regelung wurde aber wegen eines Formfehlers außer Vollzug gesetzt. Vor allem die Union setzt sich nun dafür ein, härtere Strafen bei zu schnellem Fahren wieder abzumildern, weil sie unverhältnismäßig seien.

Außerdem soll es laut Kompromisspapier leichter möglich werden, sogenannte Pop-up-Radwege anzuordnen, dies sind markierte provisorische Radwege – das wollen vor allem die Grünen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website