Designschutz gelockert Ersatzteile für Autos könnten billiger werden

Die teils absurd anmutenden Preise für Ersatzteile in Deutschland haben einen einfachen Grund: den sogenannten Designschutz. Nun wird diese nahezu einmalige Regelung geändert. Ein Haken allerdings bleibt.
Die Reparatur von Parkremplern und anderen Blechschäden könnte künftig günstiger werden. Der Bundestag hat in einem Gesetz zur Stärkung des freien Wettbewerbs sichtbare Ersatzteile vom sogenannten Designschutz ausgenommen. Bei einer Reparatur müssen etwa Kotflügel, Scheinwerfer, Scheiben und Außenspiegel künftig nicht mehr vom Fahrzeughersteller selbst bezogen werden, wo sie in der Regel teurer sind als von freien Produzenten. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für aktuelle Designs.
Das ist der Designschutz
Viele sichtbare Teile wie Motorhaube oder Scheinwerfer unterliegen in Deutschland bislang dem Designschutz der Autohersteller. Sie dürfen deshalb nicht von anderen Unternehmen hergestellt oder importiert werden. Experten kritisieren seit Jahren: Die Autohersteller nutzten ihre Monopolstellung aus und schotteten den Markt im Zusammenspiel mit den Vertragswerkstätten ab. Der Verbraucher habe letztlich keine Wahl. Der Preis für das Design sei zwar mit dem Autokauf ein für alle Mal abgegolten. Die Autokonzerne kassierten aber bei den Ersatzteilen noch einmal dafür ab.
Designschutz machte sichtbare Teile immer teurer
Zwar dulden die Autohersteller auch bei sichtbaren Ersatzteilen de facto ein wenig Konkurrenz, Anbieter sind aber immer von Abmahnungen bedroht. Dass dabei am Ende der Verbraucher draufzahlt, belegen regelmäßig Untersuchungen von Verbraucherschützern. So sind die Ersatzteilpreise für sichtbare Ersatzteile in der Vergangenheit deutlich stärker gestiegen als die von Mechanik-Teilen, für die der Designschutz nicht gilt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale und der ADAC begrüßen vor diesem Hintergrund die Einführung der sogenannten Reparaturklausel. Auch der Gesamtverband Autoteile-Handel, der Hersteller und Händler von Ersatzteilen vertritt, ist für die Einführung, kritisiert aber den umfassenden Bestandsschutz für bereits eingetragene Design. Die positive Wettbewerbswirkung greife somit erst nach dessen Ablauf in 25 Jahren. Dann dürfte ein Gutteil der betroffenen Pkw-Modelle bereits nicht mehr auf der Straße sein.
Importeure kritisieren Aufweichung des Designschutzes
Kritik an der Reparaturklausel kommt hingegen vom Verband der Autoimporteure (VDIK). Die Aufweichung des Designschutzes sei in der aktuellen Krise das falsche Signal. Von Autoherstellern wird weltweit erwartet, dass sie massiv in die Entwicklung alternativer Antriebe investieren. Die Mittel dafür müssen erwirtschaftet werden. Durch die Öffnung des Marktes für freie Hersteller dürften die Autohersteller Einbußen im Ersatzteilgeschäft erleiden.
- Nachrichtenagentur SP-X