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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Info des ADAC Tüv trotz Corona – ist das möglich?
Der Termin für die neue Hauptuntersuchung rückt an – mitten in der Corona-Krise. Können Autofahrer nun dennoch eine neue Tüv-Plakette erhalten? Und was gilt jetzt, wenn man die Frist überzieht?
Tüv trotz Corona? Auch in Zeiten des Lockdowns ist das kein Problem, sagt der ADAC. Laut des Verkehrsclubs führen alle großen Prüfstellen (darunter beispielsweise auch Dekra und GTÜ) weiterhin die Fahrzeuguntersuchung durch. Natürlich sind auch in den Prüfstellen die aktuell geltenden Corona-Regeln einzuhalten.
Generell hat es keine Folgen, wenn Sie die Frist zur nächsten HU um bis zu zwei Monate überziehen. Danach droht aber ein Bußgeld von 15 Euro. Ist die Frist seit mindestens vier Monaten verstrichen, liegt der Betrag bei 25 Euro. Nach acht Monaten werden daraus 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die straffreie Überziehungs-Frist wurde vorübergehend wegen der Corona-Krise auf vier Monate verlängert.
Grundsätzlich sollten Autofahrer die Frist für die HU aber nicht überziehen, mahnt der ADAC.
- Denn zum einen dürfen sicherheitsrelevante Reparaturen nicht aufgeschoben werden.
- Und zum anderen könnte es nach einem Unfall zu Problemen wegen der abgelaufenen Plakette kommen, wenn ein technischer Defekt zu dem Unfall führte, den ein Prüfer bei der HU entdeckt hätte.
Frist für neue HU beachten
Wann wieder eine HU ansteht, verrät ein Blick auf die Prüfplakette. Der Aufkleber am Nummernschild wird bei der Hauptuntersuchung vergeben. Die Zahlen auf der Plakette und zwei schwarze Markierungen verraten auf den ersten Blick den Monat, an dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist – wenn man weiß, wie die Plakette gelesen wird. Hier finden Sie dazu alle Infos.
- Nachrichtenagentur dpa-AFX
- ADAC
- Eigene Recherche