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Ausländische Bußgelder – wie Sie sich wehren können


Schnelles Handeln entscheidend
Ausländische Bußgelder: Wie Sie sich wehren können

Von dpa
Aktualisiert am 05.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Auto nähert sich einem Tunnel: In Österreich verhängte Bußgelder werden schon ab einer Höhe von 25 Euro auch in Deutschland eingetrieben.Vergrößern des Bildes
Auto nähert sich einem Tunnel: In Österreich verhängte Bußgelder werden schon ab einer Höhe von 25 Euro auch in Deutschland eingetrieben. (Quelle: APA/Helmut Fohringer/dpa-tmn)
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Viele Urlauber fahren mit dem Auto nach Holland, Italien oder Österreich. Wer dort gegen Verkehrsregeln verstößt, könnte nach der Rückkehr einen Bescheid in der Post haben. Wir erklären, wie Sie am besten reagieren.

Wer mit dem Auto im Sommer im Ausland unterwegs war, bekommt jetzt mitunter unerfreuliche Post. Ignorieren ist da keine gute Idee: Auf Bußgeldbescheide aus dem Ausland sollte man lieber sofort reagieren und gegebenenfalls Einwand erheben, empfiehlt der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Denn Bußgelder aus anderen EU-Staaten können ab 70 Euro inklusive Verfahrenskosten auch in Deutschland eingetrieben werden – das macht das Bundesamt für Justiz. Bei Verkehrsverstößen in Österreich gilt das sogar bereits für Bußgelder ab 25 Euro.

Zunächst bekommt man aber Post aus dem Ausland: Viele der Landesbehörden versenden die Schreiben und Bescheide in deutscher Sprache. Über eine Codenummer können Betroffene oft die Unterlagen auf den Websites der Behörden einsehen.

Bundesamt stellt Bescheide zu

Rechtskräftige Bescheide vollstreckt dann gegebenenfalls das Bundesamt für Justiz. Spätestens an diesem Punkt sollten Betroffene so schnell wie möglich potenzielle Einwände vorbringen. Etwa, wenn ihnen in dem vorherigen Bescheid aus dem Ausland keine Möglichkeit zur Anfechtung gegeben wurde. Für Einsprüche gegen den Bescheid des Bundesamts für Justiz gilt eine zweiwöchige Frist, wie die Behörde online erklärt.

Die Schweiz hat mit Deutschland kein Abkommen, um Bußgelder für Verkehrsverstöße eintreiben zu lassen. Das bedeutet: Wer einen Bescheid aus der Schweiz erhält, muss also nicht befürchten, dass sich das Bundesamt für Justiz meldet, um das Geld einzutreiben. Wenn man aber wieder in die Schweiz fährt und dort etwa in eine Polizeikontrolle kommt, kann es wegen des nicht bezahlten Bußgeldes zu Problemen kommen, so ein AvD-Sprecher.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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