Grundrechte verletzt? Blitzerurteil nach Kritik an Messgerät aufgehoben
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands hat ein Blitzerurteil aufgehoben, weil nach Ansicht des betroffenen Autofahrers die Geschwindigkeitsmessung mit einem bestimmten Gerät nicht verwertbar ist.
Der Gerichtshof gab in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung statt. Die angegriffenen Entscheidungen der Gerichte verletzten die Grundrechte des Autofahrers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung. (Az. Lv 7/17)
Kritik am Gerät: Nicht alle Daten werden gespeichert
Der Fahrer war zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt worden, weil er in Friedrichsthal im Saarland 27 Stundenkilometer zu schnell fuhr. Er wurde dabei mit einem zugelassenen Messgerät geblitzt. Das Gerät ist aber umstritten, weil nicht alle Daten gespeichert werden. Das beanstandete der Fahrer vor Gericht. Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht Saarbrücken gingen laut Verfassungsgerichtshof aber davon aus, dass trotz der fehlenden Speicherung aller Daten eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werden kann.
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Die saarländischen Verfassungsrichter rügten aber nun gestützt auf Gutachten, dass bei dem genutzten Gerät keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle der Messung möglich ist. Es werde nicht bezweifelt, dass die Geschwindigkeitsmessung durch den Blitzer ein standardisiertes Messverfahren darstelle, erklärte der Verfassungsgerichtshof. Wenn sich aber ein Betroffener gegen das Messergebnis wende, müsse er die Möglichkeit haben, die Messung zu überprüfen.
- Nachrichtenagentur AFP