Führerschein auch weg Raser verurteilt: Gericht zieht Motorrad ein

Weil er gegen mehrere Verkehrsregeln verstoßen hat, ist ein Motorradfahrer sein Fahrzeug los. Basis ist ein Gesetz, das auch rasende Autofahrer betreffen könnte.
Wegen einer halsbrecherischen Fahrt über die Autobahn nach Pinneberg hat das Amtsgericht Hamburg das Motorrad eines 22-Jährigen eingezogen.
Fahrer muss Motorrad abgeben
Der junge Mann sei am 14. November vergangenen Jahres von Hamburg-Schnelsen aus über die A7 und die A23 gerast, habe Autos rechts überholt und an der Autobahnabfahrt noch eine rote Ampel missachtet, teilt ein Gerichtssprecher mit.
Das Amtsgericht verhängte wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro und zog neben dem Motorrad auch die Fahrerlaubnis ein. Der junge Mann habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, ihn dann aber zurückgezogen, so dass die Entscheidung Anfang April rechtskräftig wurde.
Mit 226 Stundenkilometern über die Autobahn
Nach Informationen der "Hamburger Morgenpost" raste der 22-Jährige mit seinem Motorradmodell "Streetfighter" mit 226 Stundenkilometern über die Autobahn, bei erlaubten 100. Innerorts sei er noch 129 Stundenkilometer schnell gewesen, bevor die Polizei ihn gestoppt habe.
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Die rechtliche Möglichkeit, Fahrzeuge von Rasern einzuziehen, gibt es erst seit Oktober 2017. Sie müssen dafür nicht an einem illegalen Rennen teilgenommen haben, eine Fahrweise dieser Art genügt. Ob der neue Paragraf nun das erste Mal in Hamburg angewendet wurde, ist nicht ganz klar. Es sei aber sicherlich einer der ersten Fälle, sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
- Nachrichtenagentur dpa