Dieselskandal Dämpfer für VW-Kunden vor Gericht
Das Oberlandesgericht hat zum ersten Mal eine Schadenersatzklage eines VW-Kunden verhandelt. Dieser forderte eine Entschädigung für sein Dieselfahrzeug. So entschied das Gericht.
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat der Hoffnung eines VW-Kunden auf Schadenersatz für sein Dieselauto einen Dämpfer erteilt. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründet, sagt die Richterin.
Rückschlag für Dieselfahrer
Der Kläger war zuvor mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises von rund 41.000 Euro oder zumindest Schadenersatz für sein 2010 gekauftes Auto beim Landgericht Braunschweig gescheitert.
Die Abweisung der Berufung ist das erste Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig im Zuge des Abgasskandals. Nach Angaben eines VW-Sprechers gibt es damit mittlerweile 22 Urteile von Oberlandesgerichten, die zugunsten von Volkswagen oder den Händlern entschieden wurden. Zudem gebe es zahlreiche andere Entscheidungen auf OLG-Ebene, von denen die Mehrheit zugunsten von Volkswagen oder den Händlern ergangen sind.
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Verfahren wohl noch nicht abgeschlossen
Der Autobauer rechnet dennoch damit, dass dies das erste Dieselverfahren gegen Volkswagen sein wird, welches vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Direkt nach dem Urteil kündigt die Verbraucherplattform MyRight an, in Revision zu gehen.
- Nachrichtenagentur dpa