Gericht vertagt Urteil Entscheidung über Diesel-Verbote kommt nächste Woche
Dürfen Städte Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge erteilen? Diese Frage will das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich klären. Nun wird das Urteil vertagt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Entscheidung über Dieselfahrverbote für bessere Luft in Städten vertagt. Der 7. Senat will seine Entscheidung erst am 27. Februar 2018 verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, sagt. Das Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen. Ursprünglich war für heute die Entscheidung angedacht.
Darum geht es bei den Verhandlungen
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nicht darüber, ob Fahrverbote einzuführen sind. Es geht in Leipzig um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um Schadstoffgrenzwerte einzuhalten.
Verhandelt wird über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoffgrenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äußerst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.
Der Vorsitzende Richter sagt, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten. Die Länder sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich seien.
Forderungen nach "Blauer Plakette"
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnt vor Dieselfahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten, sagt er. "Anders ist das nicht zu handeln." Zuständig dafür sei der Bund. "Der ist für den Emissionsschutz zuständig." Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und sie führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln.
Sollte die "blaue Plakette" kommen, wäre diese für die Kommunen nur eine Option, kein Zwang. "Es ist vollkommen unbegreiflich, warum uns das die Bundesregierung nicht in die Hand gibt", sagt Kretschmann weiter. Für die "blaue Plakette" gibt es derzeit politisch keine Mehrheiten. Im Koalitionsvertrag einer neuen großen Koalition im Bund ist sie nicht vorgesehen.
Der Auto-Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer hält eine Kontrolle möglicher Dieselfahrverbote in Städten auch ohne Plaketten für machbar. Auch seien keine Polizisten notwendig, um Fahrverbote durchzusetzen, sagt der Professor an der Universität Duisburg-Essen.
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Stattdessen reiche eine Software, mit deren Hilfe die Kennzeichen der Autos gescannt werden: "Statt eines Polizisten steht dort ein Automat." Die Frage sei nur, ob dies rechtlich möglich sei.
Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.
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- dpa