Neue Zulassungskriterien So soll die EU künftig die Autobauer im Griff haben
Am 29. Mai 2017 will der Wettbewerbsfähigkeitsrat der EU neue Zulassungskriterien für Neuwagen beschließen. Autohersteller müssen künftig realistische Angaben zum Schadstoffausstoß machen.
"Fast zwei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals stellt sich die Bundesregierung immer noch schützend vor die Autoindustrie. Statt die EU-Reformen bei der Autozulassung zu bremsen, sollte die Bundesregierung zum Wegbereiter für ein verlässliches Prüfverfahren werden. Die Laborwerte müssen auch auf der Straße eingehalten werden", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Verpflichtende Nachprüfungen und strengere Kontrollen
Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Deutschland zu viele Zugeständnisse an die Autoindustrie durchzusetzen versuche. Der Gesetzesentwurf sieht einen strengeren Rahmen für die Typgenehmigung für Pkw, verpflichtende Nachprüfungen bereits zugelassener Fahrzeuge sowie strengere Kontrollen von technischen Prüfdiensten und nationalen Genehmigungsbehörden vor.
Kosten für Umrüstungen und Folgeschäden
"Hersteller, die gegen die Typgenehmigungsrichtlinie verstoßen, sollten in Zukunft empfindlich sanktioniert werden. Es muss klar sein, dass sie nicht nur für Umrüstung, sondern auch für alle Folgeschäden aufkommen, die aus dem Verstoß resultieren. Das ist entscheidend, um das Vertrauen der Verbraucher in die Autoindustrie wiederherzustellen", so Müller.
Mehr Macht für die EU-Kommission
Der Verband fordert unter anderem, dass im Labor getestete CO2- und Kraftstoffverbrauchswerte auch unter realen Fahrbedingungen eingehalten werden. 20 Prozent der neuen Fahrzeugtypen, die jedes Jahr auf den Markt kommen, sollen durch unabhängige Stellen nachgeprüft werden. Außerdem soll die EU-Kommission unabhängige Tests durchführen, deren Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden sollen.