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Flensburg: Punktehandel für Raser bald verboten – hohe Strafen drohen


Flensburg-Schlupfloch vor dem Aus
Das riskante Schlupfloch für Raser steht vor dem Aus

Von t-online, mab

13.02.2025 - 15:50 UhrLesedauer: 2 Min.
Polizeikontrolle: Ob in dieser Situation gefilmt werden darf, wurde bereits von verschiedenen Gerichten geklärt.Vergrößern des Bildes
Noch mehr Punkte auf dem Konto: Punktehändler versprechen einfache Abhilfe. Aber damit dürfte bald Schluss sein. (Quelle: Michael Schick/imago-images-bilder)
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Ein Blitzerfoto, ein Bußgeld – und acht Punkte später ist der Führerschein weg. Oder doch nicht? So mancher Raser kauft sich frei, indem er seine Punkte an andere abtritt. Künftig kann das sehr teuer werden.

Ein Blitz, ein Bescheid, ein drohender Punkt in Flensburg – für manche der Anfang vom Ende ihres Führerscheins, für andere nur eine lästige Formalität. Denn clevere Geschäftemacher haben eine Marktlücke entdeckt: den Punktehandel. Gegen eine saftige Gebühr nimmt ein Fremder die Schuld auf sich – und mit ihr die Punkte. Ein Trick, der funktioniert. Noch.

Die Masche: Punkte gegen Geld

Das Geschäft läuft simpel. Ein Temposünder sucht online einen Punktehändler. Der besorgt einen Ersatzfahrer – jemanden, der dem Raser ähnlich sieht oder auf dem Blitzerfoto ohnehin nicht zu erkennen ist. Dieser meldet sich bei der Behörde, zahlt das Bußgeld und nimmt die Punkte auf sich. Der wahre Verkehrssünder fährt unbehelligt weiter.

Der Handel folgt einem klaren Muster: Der Vermittler streicht seine Provision ein, der Ersatzfahrer bekommt seinen Anteil, das Bußgeld wird beglichen. Am Ende landen die Punkte in einem fremden Register – und der echte Raser bleibt unbehelligt auf der Straße.

Rechtliche Grauzone

Das Ganze ist moralisch bedenklich, juristisch umstritten – doch oft ohne Folgen. Denn in Deutschland darf sich jeder selbst einer Ordnungswidrigkeit beschuldigen, selbst wenn ein anderer dahintersteckt.

  • Strafvereitelung? Greift nicht, weil Rasen eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat ist.
  • Urkundenfälschung? Auch nicht, weil Anhörungsbögen keine Urkunden sind.

Die Justizminister der Länder fordern seit Jahren, diese Lücke zu schließen – bisher vergeblich.

Gesetzesänderung in Sicht

Doch nun will die noch amtierende Bundesregierung handeln. Ein geplanter Gesetzentwurf sieht vor, den Punktehandel ausdrücklich zu verbieten und Verstöße mit bis zu 30.000 Euro zu ahnden.

Bis das Gesetz in Kraft tritt, bleibt der Punktehandel im rechtlichen Graubereich. Aber schon heute gilt: Wer seinen Führerschein behalten will, tut dies besser auf legalem Weg – mit angepasster Geschwindigkeit.

Verwendete Quellen
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