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Auto | Punktehandel gegen Fahrverbot: Ist der Trick erlaubt?


Umstrittene Gesetzeslücke
So einfach verschwinden Punkte in Flensburg

Von t-online, mab

Aktualisiert am 19.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Polizeikontrolle: Ob in dieser Situation gefilmt werden darf, wurde bereits von verschiedenen Gerichten geklärt.Vergrößern des Bildes
Noch mehr Punkte auf dem Konto: Punktehändler versprechen einfache Abhilfe. (Quelle: Michael Schick/imago-images-bilder)

Viele Autofahrer nutzen die Dienste von Punktehändlern, um sich von einer drohenden Strafe freizukaufen. Ist das legal?

Acht Punkte in Flensburg und der Führerschein ist weg. Ein Albtraum für viele Autofahrer. Doch im Internet locken verlockende Angebote: Punktehändler versprechen, Verkehrssündern ein Fahrverbot zu ersparen. Doch ist das legal?

So einfach funktioniert der Punktehandel

Das Prinzip ist einfach: Ein anderer Autofahrer behauptet gegenüber der Bußgeldstelle, den Verstoß begangen zu haben. Dabei helfen oft unscharfe Blitzerfotos. Ist der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen, wird das Verfahren in der Regel eingestellt.

Dieses System machen sich Punktehändler zunutze. Sie vermitteln "Ersatzfahrer", die dem echten Raser ähneln. Diese melden sich bei der Behörde und übernehmen die Schuld. Das Verfahren gegen den echten Raser wird eingestellt.

Der Raser zahlt einige Hundert Euro plus Bußgeld an den Vermittler. Die Hälfte behält der Vermittler, den Rest bekommt der vermeintliche Raser. Der füllt den Anhörungsbogen aus, bezahlt das Bußgeld und kassiert die Punkte. Der wahre Raser behält seinen Führerschein.

Rechtliche Grauzone

Experten sind sich einig: Der Punktehandel ist moralisch verwerflich und gefährdet Menschenleben. Er bewahrt notorische Raser vor dem Führerscheinentzug.

Aber ist er auch illegal? Das ist umstritten. Die Gerichte urteilen unterschiedlich. Raser nutzen eine Gesetzeslücke: In Deutschland kann man sich selbst einer Ordnungswidrigkeit bezichtigen – auch wenn sie ein anderer begangen hat.

Die Behörden sind oft machtlos:

  • Strafvereitelung liegt nicht vor, weil Rasen nur eine Ordnungswidrigkeit ist.
  • Falschbeurkundung oder Urkundenfälschung greifen nicht, weil Anhörungsbögen keine Urkunden sind.

Forderung nach Gesetzesänderung

Die Justizminister der Länder fordern eine Gesetzesänderung. Eine einfache Lösung wäre, den Straftatbestand der Strafvereitelung auf Ordnungswidrigkeiten auszudehnen. Möglicherweise wird die Gesetzeslücke bald geschlossen.

Bis dahin bleibt der Punktehandel in einer rechtlichen Grauzone. Für Autofahrer gilt: Finger weg von solchen Angeboten. Sie sind nicht nur moralisch fragwürdig, sondern können künftig auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung VCD: Punktehandel gefährdet Leben – das Geschäft mit den Rasern muss aufhören!
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