Darauf müssen sich Autofahrer einrichten Verstärkte Polizeikontrolle in allen Bundesländern
Karfreitag? Nein, der 29. März heißt in der Tuner-Szene "Carfreitag". Denn an diesem Tag findet ihr jährliches Treffen statt. Zumindest noch. Es könnte verboten werden.
Immer am Karfreitag finden in Deutschland zahlreiche Treffen der Tuner-Szene statt – "Carfreitag" genannt. Bei diesem Event werden nicht nur getunte Autos gezeigt. Oft finden auch illegale Autorennen statt. Um letztere zu verhindern, setzt die Polizei in allen Bundesländern verstärkt auf Kontrollen. Vor allem Autoposer und aufgemotzte Fahrzeuge stehen dabei im Fokus, heißt es. Darüber hinaus würden "Veranstaltungen sowie erhöhtes Aufkommen von getunten Fahrzeugen" polizeilich beobachtet werden.
Das heißt aber nicht, dass die Treffen insgesamt illegal oder verboten sind. Sie müssen allerdings offiziell angemeldet sein. Zudem können auch verdächtige Fahrzeuge (illegales Tunning) aus dem Verkehr gezogen werden.
In den vergangenen Jahren ist der "Carfreitag" jedoch meist recht ruhig verlaufen.
Carfreitag offiziell und legal feiern
Ein legales und offizielles Event findet auf der Grand-Prix-Steecke und auf der Nürburgring-Nordschleife statt. An diesen Orten können Tuning-Fans die Reifen ihrer Fahrzeuge zum Quietschen bringen und die Motoren ordentlich ausfahren. Um auf der Grand-Prix-Strecke und der Nürburgring-Nordschleife fahren zu dürfen, wird keine Rennlizenz oder eine anderweitige Qualifikation benötigt. Die Teilnahme ist somit für alle möglich, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Die Öffnungszeiten der beiden Strecken lauten wie folgt:
Nürburgring-Nordschleife
- 29.03.2024: 10:00 bis18:30 Uhr
- 30.03.2024: 08:00 bis 18:30 Uhr
- 31:03.2024: 08:00 bis 18:30 Uhr
- 01.04.2024: 08:00 bis 19:00 Uhr
Grand-Prix-Strecke:
- 29.03.2024: 10:00 bis 18:30 Uhr
- 30.03.2024: 09:00 bis 18:30 Uhr
- 31:03.2024: 09:00 bis 18:30 Uhr
- 01.04.2024: 09:00 bis 20:00 Uhr
Wichtig: Auch wenn Sie an einem offiziellen Event teilnehmen, müssen Sie sich korrekt verhalten. Andernfalls müssen Sie auch hier mit Konsequenzen rechnen – Führerscheinentzug oder das Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen.