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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nicht wahllos beauftragen Fluggastportale: Was die Spreu vom Weizen trennt
Online-Fluggasthelfer assistieren bei Flugverspätungen und Annullierungen dabei, die Interessen der Passagiere durchzusetzen. Betroffene sollten aber nicht wahllos die erstbeste Website beauftragen.
Mit dem Pech anderer Geld zu verdienen, ist bekanntlich ein einträgliches Geschäft. Nicht anders ist zu erklären, dass seit der EU Verordnung Nr. 261/2004 zahlreiche Fluggastportale entstanden sind. Sie versprechen, bei Flugverspätungen und -streichungen die pekuniären Interessen der Passagiere gegenüber den Airlines durchzusetzen. Bis zu 600 Euro Kompensation winken, wenn der Flug in Europa startete oder landete. Bei den meisten dieser Ansprüche handelt es sich um juristische Massenware, die sich standardisiert oder als Sammelfälle abwickeln lässt.
Dem Fluggastportal Flightright zufolge haben Passagiere im vergangenen Jahr allein in Deutschland 14,5 Jahre auf Airports gewartet. Viele wissen dabei immer noch nicht, dass sie Rechte haben. Außerdem schieben die Fluglinien nicht selten "außergewöhnliche Umstände" vor, um sich vor Kompensationen zu drücken. Ryanair, Easyjet, Iberia und Turkish Airlines setzen dann gerne auf den Faktor Zeit als Zermürbungstaktik. Aber auch British Airways, Swiss, Alitalia, Vueling, TAP und Norwegian Airlines gehören zu den notorischen Zeitschindern.
Wer den Papierkrieg nicht selbst mit der Airline führen will, dem helfen Fluggastportale. Eine Vollmacht, die Flugnummer sowie -unterlagen reichen. Den Rest erledigen die Unternehmen. Doch auf folgende Punkte sollten Auftraggeber achten:
- Kein seriöses Fluggastportal verlangt Gebühren im Voraus oder für seinen Entschädigungsrechner. Honorar wird nur im Erfolgsfall fällig. Üblich sind bis zu 30 Prozent der Entschädigungssumme. Allerdings steht nur im Kleingedruckten, ob diese Prozentangabe bereits die Umsatzsteuer von 19 Prozent enthält. Außerdem fordern manche Portale - meist wenn sie sehr preiswert sind - bei Streitfällen, die außerhalb von Deutschland vor Gericht landen, noch Zusatzgebühren.
- Erfahrung spielt eine wichtige Rolle in dieser Branche. Die erste Website, die überhaupt in Europa in Erscheinung trat, heißt EU Claim und wurde 2007 in den Niederlanden gegründet. Danach gab es zwei weitere Gründungswellen. 2010/2011 und zwischen 2013 und 2015 entstanden Me-to-Produkte, die keinesfalls schlechter sind. Qualitätskriterien sind tatsächlich Masse, also wie viele Fälle pro Jahr bearbeitet wurden, und die Erfolgsquote vor Gericht. Die wenigsten Fälle gehen zwar vor den Kadi, aber eine Erfolgsquote, die nicht nahezu bei 100 Prozent liegt, bedeutet, dass die Betreiber der Site die Lage falsch eingeschätzt haben. Es zählt also nicht nur die Inkassokompetenz, sondern auch das juristische Know-how des Fluggastportals.
- Ein heikler Punkt für jedes Geschäft sind Kündigungen. Idealerweise kann der Auftrag jederzeit und ohne Angabe von wichtigen Gründen wieder gelöst werden. Das aber lassen nur wenige Fluggastportale zu.
- Eine andere Frage ist, ob die Website ohne Rücksprache einen Vergleich schließen darf. Das Portal sollte immer bei einem Vergleich erst einmal beim Klienten nachfragen. Denn es geht vorrangig um seine Ansprüche, nicht um die Provision des Site-Betreibers. Manche Sites verzichten jedoch auf diese Zustimmungsklausel ganz. Andere wiederum stellen Bedingungen wie zum Beispiel: Bei einem Vergleichsvorschlag über 75 Prozent der geforderten Summe darf das Fluggastportal dem Angebot zustimmen ohne die Erlaubnis des Betroffenen.
- Und noch ein Punkt: Kommt es zum Vergleich, stellt sich die Frage, wer die Vergleichskosten bezahlt. Viele Sites sind kulant und verlangen dafür keine Extragebühren, sondern nehmen nur die vereinbarte Erfolgsprovision.
Eine Auswahl der Fluggastportale: www.airhelp.com/de, www.fairplane.de, www.flug-rechte.de, www.flightright.de, www.flugrecht.de, www.flugrecht24.de, www.flug-verspaetet.de, www.refund.me/de