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Kreuzfahrten: Trinkgeld darf nicht automatisch abgebucht werden


Das sind Ihre Rechte
Darf Trinkgeld auf Kreuzfahrten automatisch kassiert werden?

Auf vielen Kreuzfahrten werden Zwangstrinkgelder unaufgefordert abgebucht. Das führt zu viel Unmut bei Passagieren und dem Verbraucherschutz. Ist das überhaupt erlaubt?

Aktualisiert am 06.07.2022|Lesedauer: 2 Min.
Von dpa-tmn, t-online, jb, msc
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Nicht auf jedem Ozeanriesen können Reisende selbst entscheiden, ob sie ein Trinkgeld zahlen oder nicht. Einige Reiseanbieter erheben eine pauschale Gebühr, die dann automatisch von dem Bordkonto des Passagiers ohne dessen ausdrückliche Erlaubnis abgebucht wird.

Geld auf einem Zettel mit dem Schriftzug "Danke!": Trinkgeld ist die freiwillige Leistung eines Gastes. Auch auf Kreuzfahrten müssen Reisende daher selbst entscheiden können, ob sie es bezahlen oder nicht.Vergrößern des Bildes
Geld: Trinkgeld ist die freiwillige Leistung eines Gastes. Auch auf Kreuzfahrten müssen Reisende daher selbst entscheiden können, ob sie es bezahlen oder nicht. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-tmn)

Darauf sollten Gäste achten

Das automatische Abbuchen ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz (Az.: 2 U 1260/17) unzulässig. Auch ein Hinweis, dass die Zahlung vom Gast nach Bedarf gekürzt, erhöht oder gestrichen werden kann, reichte den Richtern des Oberlandesgerichts nicht aus.

Bereits im Dezember 2017 hatte das Landgericht Koblenz (Az.: 15 O 36/17) in dem gleichen Fall zu Gunsten des Klägers und gegen den Reiseveranstalter entschieden. Derartige Zusatzentgelte zum Reisepreis dürften nur mit ausdrücklicher und gesonderter Zustimmung des Urlaubers kassiert werden, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Reiseanbieter buchte zehn Euro täglich ab

Im verhandelten Fall hatte der Reiseanbieter automatisch zehn Euro pro Person und Nacht als "Trinkgeldempfehlung" vom Bordkonto der Reisenden abgebucht. Das Unternehmen verwies auf eine entsprechende Regelung in den Geschäftsbedingungen. Im Reiseprospekt wurde darauf hingewiesen, dass die Zahlung an der Rezeption gekürzt, gestrichen oder erhöht werden könne. Dagegen klagten die Verbraucherschützer – mit Erfolg. Nach Auffassung des Richters verstieß das Unternehmen gegen das Gebot der Ausdrücklichkeit. Diese besagt, dass die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers nötig ist.

Die Verbraucherschützer loben die Entscheidung der Richter. Es müsse dem Passagier überlassen bleiben, ob und in welcher Höhe er ein Trinkgeld zahlen wolle. Die Sitte, Beiträge ohne vorherige Erlaubnis einzubehalten, sei nun laut vzbv rechtswidrig. "In der Kreuzfahrtbranche ist es gängige Praxis, die Endpreise durch versteckte Trinkgelder zu erhöhen. Dem wurde endlich eine Grenze gesetzt." Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Warum Sie Trinkgeld geben sollten

Häufig zählt das Trinkgeld für die Schiffsmitarbeiter zum monatlichen Einkommen. Viele Reedereien geben daher in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine ungefähre Trinkgeldempfehlung pro Gast pro Tag an. Sie gehen daher davon aus, dass Ihre Mitarbeiter mehr als den im Vertrag festgehaltenen Lohn erhalten. Die Angestellten sind daher teilweise auf die Zusatzeinnahmen angewiesen.

Die Empfehlungen der meisten Reedereien liegen dabei – abhängig von der Kabinenkategorie – zwischen acht und 15 Euro pro Gast und Tag. Anstatt diese Beträge einzeln zu zahlen, bieten einige Redereeien auch eine Servicegebühr auf alle Getränke- und Essensrechnungen an. Diese liegt zwischen sieben und 20 Prozent. Der Gast muss der Erhebung der Gebühr jedoch ausdrücklich zustimmen.

So viel kostet eine Kreuzfahrt am Tag

Kreuzfahrten sind teuer. So gibt laut einer Statistik von Cruise Market Watch ein Passagier während einer 8-tägigen Kreuzfahrt etwa $ 212,80 (181,60 Euro) aus. Darin enthalten sind neben den Ticketkosten ($161,26, 137,15 EUR) auch Ausgaben an Board wie beispielsweise für das Casino, die Bar, für Landesausflüge, aber auch das freiwillig gegebene Trinkgeld.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
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