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Rumänien und Bulgarien: Passkontrolle bei Flügen entfällt ab sofort


Ab 31. März
Keine Passkontrolle bei Flügen nach Rumänien und Bulgarien

Von dpa
Aktualisiert am 21.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Keine Passkontrolle bei Flügen nach Rumänien und BulgarienVergrößern des Bildes
Passkontrolle: Bei der Einreise kann es am Flughafen lange dauern – ärgerlich, wenn die Zeit drängt. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa/dpa-bilder)

Sie machen nach Ostern einen Trip an die Schwarzmeerküste? Dann dürfte es an den Flughäfen etwas schneller gehen.

Gute Nachrichten für alle, die eine Flugreise nach Bulgarien oder Rumänien planen: Ab Ostersonntag (31. März) gibt es an den Luft- und Seebinnengrenzen der beiden EU-Länder mit anderen Staaten des Schengen-Raums keine Personenkontrollen mehr – folglich auch nicht mehr für Reisende aus Deutschland.

Was heißt das für Reisende?

In erster Linie eine Zeitersparnis an den Flughäfen – etwa für alle, die Urlaub an der Schwarzmeerküste machen und nach Burgas oder Varna fliegen. Die Passkontrolle entfällt. Das heißt: Eine Schlange weniger, in die man sich vor dem Abflug und nach der Landung einreihen muss und an der man je nach Besetzung der Schalter eine Weile wartet.

Ab dem 31. März sei die grenzpolizeiliche Kontrolle der Reisedokumente bei Flügen von und nach Bulgarien und Rumänien nicht mehr notwendig, teilt die Bundespolizei auf Anfrage mit. Ab diesem Stichtag werden an deutschen Flughäfen ankommende und abgehende Flüge als Binnenflüge im Schengen-Raum abgefertigt. Eine Übergangsphase sei nicht vorgesehen.

Kann man nun auch ohne Pass in diese Länder reisen?

Nein. Die Pflicht für Bundesbürger, beim Verlassen des Bundesgebiets und bei der Wiedereinreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen, besteht trotz des Schengen-Abkommens weiterhin, stellt das Auswärtige Amt klar. Hinzu kommt: Auch im Schengen-Raum können Staaten unter bestimmten Voraussetzungen Grenzkontrollen durchführen – auch deshalb ist es immer ratsam, für mögliche Kontrollen ein Ausweisdokument mit sich zu führen.

Was gilt für die Landesgrenzen Bulgariens und Rumäniens?

Der Wegfall der Personenkontrollen ab dem 31. März betrifft nur die Luft- und Seebinnengrenzen. Wer mit dem Auto oder im Fernbus aus einem anderen Schengen-Staat ein- oder ausreist, von Ungarn nach Rumänien oder Bulgarien nach Griechenland zum Beispiel, muss weiterhin seinen Pass vorzeigen und gerade in Ferienzeiten mit teils mehrstündigen Wartezeiten an den Grenzen rechnen, so das Auswärtige Amt.

Wann die Kontrollen an den Schengen-Landgrenzen der beiden Länder aufgehoben werden, steht noch nicht fest.

Zum Schengen-Raum zählen alle EU-Staaten (mit Ausnahme von Irland) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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