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Bankkonto im Jugendalter: Vorsicht mit der Bankcard!


Vorsicht mit der Bankcard!
Wenn Inkassounternehmen Geld von Kindern wollen

Bekommt der Nachwuchs Post von einem Inkassobüro, weil er sein Konto beim Shoppen mit der Bankcard überzogen hat, fallen Eltern oft aus allen Wolken. Was nun: Die Forderung ganz bezahlen, nur einen Teil oder sie einfach ignorieren? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Eine Expertin der Verbraucherzentrale hat t-online.de aber verraten, wie sich der Schlamassel lösen lässt.

10.12.2015|Lesedauer: 5 Min.
t-online, Silke Asmußen
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Es kostet keine oder kaum Gebühren, ist praktisch und bringt in der Regel sogar moderate Zinsen: Mit der Zustimmung der Eltern können schon Kinder ab sieben Jahren ein eigenes Bankkonto eröffnen, auf dem sie etwa ihr Taschengeld oder die Finanzspritze von Oma und Opa deponieren.

Jugendliche müssen lernen, mit Geld umzugehen - auch bargeldlos.Vergrößern des Bildes
Jugendliche müssen lernen, mit Geld umzugehen - auch bargeldlos. (Quelle: teutopress/imago-images-bilder)

Jugendkonto ohne Risiko?

Alles ganz sicher, werben die Banken. Auf den ersten Blick ist auch kein Risiko zu erkennen: Die Konten werden auf Guthabenbasis geführt, und reguläre Kreditkarten für die jungen Kunden gibt es nicht.

Dabei haben die so genannten Jugendkonten bereits einen ähnlichen Leistungs- und Funktionsumfang wie ein normales Girokonto - inklusive der dazugehörigen Bankcard. Mit dieser können die minderjährigen Kontoinhaber Geld am Automaten holen, Kontoauszüge bekommen - und oft auch im Geschäft bezahlen.

Bargeldlos eingekauft - Konto überzogen

Doch gerade beim Einkaufsbummel handeln sich Jugendliche manchmal erheblichen Ärger ein. Ein fiktives Beispiel: Die 16-jährige Susanne hat in einem Bekleidungsgeschäft mit ihrer Bankcard bezahlt und dabei - unbeabsichtigt - ihr Konto überzogen.

Ein an sie adressiertes Bankschreiben mit dem Hinweis auf die offene Rechnung und eine Mahnung des Geschäfts ignoriert die Schülerin. Ihre Eltern zieht sie zunächst nicht ins Vertrauen, schließlich geht es nur um einen geringen Betrag. Bis der Brief eines Inkassobüros im Briefkasten landet - mit einer Forderung, die den Preis des neuen Outfits deutlich übersteigt.

Jetzt weiht Susanne ihre Mutter ein - und die ist empört: Ein Inkassounternehmen will Geld von ihrer minderjährigen Tochter? Ist Susanne überhaupt geschäftsfähig, und wie kommt es, dass sie im Geschäft anstandslos die Ware erhalten hat, obwohl nicht genug Geld dafür auf dem Konto war?

Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig

Tatsächlich sind Verträge mit Minderjährigen nicht so ohne Weiteres wirksam. Grundsätzlich aber gilt nach den Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Kinder zwischen sieben und 17 Jahren sind bereits beschränkt geschäftsfähig und können Verträge schließen, wenn …

  • Eltern und gegebenenfalls das Vormundschaftsgericht dem Vertrag zustimmen,
  • der Vertrag unter den "Taschengeldparagrafen" 110 BGB fällt,
  • der Vertrag nur rechtliche Vorteile für den Minderjährigen bringt,
  • der Jugendliche mit Einwilligung seiner Eltern in einem Arbeitsverhältnis steht und der Vertrag sich darauf bezieht.

Kinder können über Taschengeld frei verfügen

Der "Taschengeldparagraf" besagt, dass Minderjährige über sieben Jahre über ihr Taschengeld oder Geld, das sie für einen bestimmten Zweck bekommen haben, frei verfügen können - also damit einkaufen dürfen, ohne die Eltern fragen zu müssen. Ob das Geld im Sparschwein steckt oder auf einem Bankkonto liegt, spielt keine Rolle.

Wichtig hingegen ist, dass der Minderjährige die Leistung, zu der er sich per Vertrag verpflichtet hat, direkt erbringen muss. Die Wirksamkeit von Verträgen, die darüber hinaus gehen, hänge von der Zustimmung beider Eltern ab, so die Verbraucherschützer. Liege die Einwilligung nicht vor, sei der Vertrag "schwebend unwirksam".

Fest steht: Susannes Eltern hatten ihren budgetsprengenden Einkauf per Bankcard nicht abgesegnet. Aus dem Schneider ist die 16-Jährige damit trotzdem nicht. Fälle wie dieser umfassten immerhin drei Ebenen, analysiert eine Juristin der Verbraucherzentrale Hessen Susannes Finanzdilemma für t-online.de. Darin involviert seien neben der Jugendlichen deren Bank, das Geschäft sowie das Inkassounternehmen.

Bezahlen mit Bankcard und Unterschrift birgt Gefahr

Das steckt hinter dem Kontodesaster: Beim Kauf per Lastschriftverfahren mit Unterschrift ohne Eingabe der Geheimzahl/PIN wird nicht kontrolliert, ob das belastete Konto ausreichend gefüllt ist. Rutscht es in die roten Zahlen, gibt die Bank die Lastschrift in der Regel zurück, weist den Kontoüberzieher auf den Zahlungsausfall hin und fordert ihn auf, den ausstehenden Betrag im Geschäft oder per Überweisung zu bezahlen.

Die Rechnung wird größer

Passiert das nicht, wird das Geschäft entweder einen zweiten Lastschriftversuch starten oder gleich eine Mahnung versenden. Bekommt es sein Geld daraufhin immer noch nicht, wird der Laden ein Inkassobüro einschalten. Das fordert dann eine saftig erhöhte Summe ein: Am Ende werden laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Kosten für die Anforderung der Kundenadresse von der Bank, die Zustellung der Mahnung, Mahngebühren und die Auslagen für die Beauftragung eines Inkassobüros auf die ursprüngliche Rechnung aufgeschlagen.

Inkassobrief nicht ignorieren

Ignorieren sollten Eltern die Inkassopost deshalb auf keinen Fall. Am besten wird jedoch individuell festgestellt, wer wie viel zahlen muss oder nicht. Die Fachfrau rät, so schnell wie möglich mit allen Beteiligten zu kommunizieren. Dazu gehörten unbedingt offene Gespräche mit dem Kind. In einer Antwort auf die Inkassoforderung könnten Eltern diese zunächst ablehnen und zugleich darauf hinweisen, dass das Kind minderjährig sei und ohne ihre Einwilligung eingekauft habe.

Außerdem sollten sie sich vergewissern, dass das Unternehmen wirklich mit dem Eintreiben des Geldes beauftragt wurde - und von wem, betont die Verbraucherschützerin. Unseriöse "schwarze Schafe" der Branche ließen sich so schnell herausfiltern.

Genaue Informationen einholen, Bankvertrag checken

Darüber hinaus empfiehlt die Rechtsspezialistin, weitere Detailinformationen vom Inkassobüro zu verlangen: Wer hat wann was gekauft, und wer hat den Kauf wie bewilligt? Es gehe dabei darum, den Rechtsgrund und die genaue Höhe der Forderung in Erfahrung zu bringen, so die Fachfrau.

Das Kleingedruckte lesen

Zusätzlich sollten Betroffene mit dem Geschäft und der Bank Kontakt aufnehmen und gemeinsam klären, ob ein Kaufvertrag zwischen Laden und Kind rechtswirksam zustande kam. Eltern kommen nicht darum herum, den Vertrag zum Jugendkonto des Kindes und die darin enthaltenen Nutzungsbedingungen der Bankcard gründlich zu checken.

Pauschal zu beurteilen, wer zahlen beziehungsweise haften müsse, sei wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der Verträge äußerst schwierig, fasst die Expertin zusammen.

Verbraucherzentrale kann helfen

Die Banken selbst räumen ein, dass manche Verträge beispielsweise Klauseln enthalten, die eine geringfügige Überziehung des Kontos im Ausnahmefall zulassen. In anderen Verträgen wiederum seien die Einwilligungsklauseln sehr generell formuliert und können damit unwirksam sein, warnen die Verbraucherzentralen. Um sich nicht allein durch den Vertragsdschungel kämpfen zu müssen, können Betroffene natürlich auf eine professionelle Rechtsberatung zurückgreifen. Fachkundige Unterstützung bieten auch die Verbraucherzentralen vor Ort. Jedem ist aber sicher klar: An der Rückgabe der Ware führt meist kein Weg vorbei.

Angebote der Bank sorgfältig prüfen

Von Anfang an auf der sicheren Seite sind Eltern, die sich bereits bei der Eröffnung des Kinderkontos mit den Details der Vertragsbedingungen umfassend beschäftigen und die Sicherheitsversprechen der Finanzinstitute kritisch hinterfragen. Die Jugendlichen selbst können ebenfalls vorbeugen - indem sie den Stand ihres Kontos prüfen, bevor sie an der Kasse die Bankcard zücken, und auch das möglichst nur in Geschäften, die beim Bezahlvorgang die PIN abfragen.

Wer dennoch in die Miesen geraten ist, spricht am besten schon beim ersten Brief der Bank mit Mama oder Papa - um das Problem möglichst rasch und ohne zusätzliche Kosten aus der Welt zu schaffen.

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