Foto und Fingerabdruck Personalausweis: Neue Vorgaben jetzt beschlossen
Um das Risiko von Fälschungen zu minimieren, gelten für den Erwerb eines Personalausweises künftig einige Änderungen. Eine Neuerung tritt schon ab August 2021 in Kraft.
Neue Personalausweise müssen ab August des kommenden Jahres zwei Fingerabdrücke enthalten. Mit diesem Bundestagsbeschluss vom späten Donnerstagabend setzt Deutschland europäisches Recht um.
Einige Jahre später, im Mai 2025, treten zudem neue Vorgaben für Passbilder in Kraft: Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder gleich vor Ort gemacht werden. Das gedruckte Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen kann man dann also nicht mehr einfach selbst mitbringen. Das soll den Ausweis fälschungssicherer machen.
Schutz vor möglicher Diskriminierung
Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können künftig ein "X" in den Reisepass eintragen lassen statt "M" für Mann oder "F" für Frau. Diese Neuerung soll schon eher in Kraft treten. Wenn der Bundesrat zustimmt und der Bundespräsident das Gesetz zügig unterzeichnet, könnte das noch im laufenden Jahr geschehen.
Wer sich bei den deutschen Behörden als divers oder ohne Geschlecht hat registrieren lassen, soll dennoch im Pass auch weiterhin an der bisherigen Geschlechtsangabe festhalten können. Das soll dem Schutz vor möglicher Diskriminierung beim Grenzübertritt dienen.
Kinderreisepässe bleiben statt bislang sechs Jahren künftig nur noch ein Jahr gültig, allerdings mit der Möglichkeit von Verlängerungen um jeweils ein Jahr. Biometrietaugliche Pässe bleiben hingegen weiterhin sechs Jahre gültig.
- Nachrichtenagentur dpa