Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Quarantäne und Meldepflicht Coronavirus: Das sollten Hundehalter beachten
Hundehalter müssen auch in Corona-Zeiten regelmäßig mit ihrem Tier spazieren gehen. Aber dürfen sie noch mit dem Hund raus, wenn sie in Quarantäne sind? Wir erklären, welche Regeln für Hundebesitzer gelten.
Das Coronavirus sorgt dafür, dass sich auch Hundehalter umstellen müssen – denn eine Quarantänepflicht kommt oft ungeplant und plötzlich. Damit Hunde in dieser Zeit nicht darunter leiden müssen, gibt es Verhaltensweisen, die Sie kennen sollten – besonders, wenn Sie bereits unter Quarantäne stehen.
Corona: Meldepflicht für Haustiere
So viel vorab: Nach bisherigem wissenschaftlichen Stand können Hunde das Coronavirus aller Voraussicht nach nicht auf Menschen übertragen. Zudem gibt es bisher nur Einzelfälle, in denen Hunde selbst leicht an Covid-19 erkrankt sind. Dennoch gelten auch im Umgang mit Tieren verschärfte Hygieneregeln. Haustierbesitzer sollten sich regelmäßig die Hände waschen und die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachten. Hier finden Sie eine Liste mit zehn Verhaltensregeln zum Ausdrucken.
Zeigt Ihr Hund allerdings Symptome einer Covid-19-Erkrankung und Sie lassen ihn testen, müssen Sie einen positiven Test den Behörden melden – etwa bei Gesundheitsämtern, Tierärzten oder Veterinärbehörden. Eine Pflicht zum Testen gibt es aber nicht. Ziel der Meldepflicht ist es, die Ansteckung von Haustieren besser zu erforschen.
Verhalten, wenn Sie gesund sind
Wenn Sie selbst nicht von einer Infektion mit SARS-CoV-2 betroffen sind oder sich in Quarantäne begeben, weil Sie aus einem Risikogebiet eingereist sind, sind darüber hinaus bisher keine weiteren Maßnahmen nötig. Sie müssen sich beispielsweise nicht von Ihrem Hund fernhalten. Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt jedoch, dass positiv getestete Haustiere möglichst isoliert gehalten werden sollten – der Kontakt zu anderen Tieren sollte sicherheitshalber vermieden werden.
Unter keinen Umständen sollten Sie Atemmasken und Desinfektionsmittel an Hunden anwenden. Das bedeutet nicht nur Stress für die Tiere. Es ist auch gefährlich, weil Sie so deren Haut und Schleimhäute schädigen können.
Verhalten, wenn Sie unter häuslicher Quarantäne stehen
Sind Sie bereits erkrankt oder es besteht der Verdacht, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben und Sie stehen deshalb unter Quarantäne, sollten Sie als Vorsichtsmaßnahme möglichst den Kontakt mit Ihrem Hund vermeiden. Es gelten folgende Regeln:
- Vermeiden Sie Nasen- und Mundkontakt mit dem Tier
- Verzichten Sie auf das Kuscheln
- Teilen Sie kein Essen mit dem Hund
- Lässt sich der Kontakt nicht verhindern, waschen Sie sich davor und danach gründlich die Hände
Zudem dürfen Sie, wenn Sie unter Quarantäne stehen, nicht mehr selbst mit dem Hund spazieren gehen. Halten Sie sich nicht daran, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen. Folgende Tipps können Ihnen in dieser Situation helfen:
- Wenn Sie einen Garten haben, lassen Sie Ihren Hund dort laufen, ohne dass Sie selbst das Haus verlassen.
- Bitten Sie gesunde Angehörige, Freunde oder Nachbarn darum, mit Ihrem Hund Gassi zu gehen. Achten Sie darauf, dass die Helfer Ihre Wohnung nicht betreten und am besten eine andere Leine und ein anderes Halsband benutzen.
- Engagieren Sie einen professionellen Gassigeher.
- Suchen Sie in den sozialen Netzwerken nach Gruppen oder Initiativen, die Tierhaltern Hilfe anbieten.
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, können Sie Ihren Hund für die Quarantänezeit vorübergehend in ein Tierheim oder eine Hundepension geben. Allerdings bedeuten Orts- und Personenwechsel immer Stress für die Tiere, wie der Tierschutzbund erklärt. Aus Angst vor einer Ansteckung müssen Sie die Tiere nicht abgeben – darauf gibt es, wie bereits erwähnt, keine Hinweise.
Verhalten bei einer Ausgangssperre
Anders als bei einer Quarantäne dürften Sie bei einer Ausgangssperre weiter mit Ihrem Hund Gassi gehen. Denn alle Hunde haben ein Recht auf Ausgang – nach Paragraf 2 Absatz 1 der Tierschutz-Hundeverordnung. Dennoch gelten auch hier besondere Regeln:
- Hundehalter sollten in der Nähe ihrer Wohnung bleiben,
- Abstand zu anderen Menschen und Tieren sollte eingehalten werden.
- Die Spaziergänge sollten kurz gehalten werden.
- Es kann nicht schaden, eine Selbstauskunft dabei zu haben – mit Informationen, warum und wohin man unterwegs ist – falls die Einhaltung der Ausgangssperre kontrolliert wird.
- Nach der Rückkehr in die Wohnung sollten Hundehalter ihre Hände gründlich waschen.
Über weitere Verhaltensregeln informiert in einem solchen Fall auch das zuständige Gesundheitsamt. Zur Not können Hunde sich während einer Ausgangssperre aber auch mal im eigenen Garten austoben. Außerdem variiert das Bedürfnis nach Auslauf bei Hunden. Bei älteren Hunden kann es beispielsweise sein, dass sie weniger raus wollen, während andere Hunde aktiver sind und jeden Tag eine lange Gassirunde benötigen.
- Eigene Recherche
- Deutscher Tierschutzbund