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Eine Vermisstenanzeige aufgeben


Wie Betroffene richtig handeln
15.000 Menschen gelten in Deutschland als vermisst

Die Zahl der in Deutschland vermisst gemeldeten Menschen ist im laufenden Jahr auf vergleichsweise hohem Niveau geblieben. Zum Stichtag 1. Oktober waren es 14.903, wie das Bundeskriminalamt (BKA) mitteilte. Ab wann eine Person als vermisst gilt und wie Sie eine Vermisstenanzeige aufgeben, erfahren Sie hier.

Aktualisiert am 23.12.2017|Lesedauer: 3 Min.
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Wenn eine verwandte oder befreundete Person plötzlich verschwunden ist, haben Sie die Möglichkeit, bei der Polizei eine Vermisstenanzeige aufzugeben. Bis zum 1. Oktober wurde dies für knapp 15.000 Menschen in Deutschland getan. Das waren zwar etwas weniger als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr, als 15.700 Vermisste gezählt worden waren. Die Zahl liegt aber weiter deutlich über dem Wert von 2015. Damals waren es bundesweit lediglich etwa 9.900 Vermisste.

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Viele Vermisstenfälle klären sich innerhalb weniger Tage selbst. (Symbolbild) (Quelle: Sinicakover/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Die starke Zunahme von 2015 auf 2016 hatte das BKA mit der gestiegenen Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in dieser Statistik begründet. Das Minus um rund 800 Vermisste von 2016 und 2017 sei angesichts der absoluten Zahlen nicht signifikant und könne nicht auf einen bestimmten Grund zurückgeführt werden, sagte eine BKA-Sprecherin. Die Zahl sei zudem lediglich eine Momentaufnahme. Etwa die Hälfte der Vemisstenfälle würden sich laut BKA in den ersten Wochen von selbst klären. Binnen Monatsfrist erreiche dieser Wert dann schon mehr als 80 Prozent. Der Anteil der Menschen, die länger als ein Jahr vermisst würden, bewege sich bei nur etwa drei Prozent.

Eine schnelle Meldung ist bei hilflosen Menschen wichtig

Grundsätzlich können Sie jede Person bei der Polizei als vermisst melden. Bei Erwachsenen wird die Polizei jedoch nur dann eine Fahndung einleiten, wenn sie vermutet, dass die Person in Gefahr oder möglicherweise bereits Opfer einer Straftat geworden ist.

Andernfalls geht das Bundeskriminalamt nach eigenen Angaben davon aus, dass jeder Erwachsene seinen Aufenthaltsort frei wählen kann, ohne seine Angehörigen und Freunde zu informieren. Dies mag sonderbar klingen, doch steht jedem dieses Recht zu – auch Ihnen. Anders verhält es sich bei verschwundenen Kindern, Jugendlichen und hilflosen Personen wie beispielsweise verwirrten alten Menschen . Bei diesen Personengruppen sieht die Polizei immer eine potenzielle Gefahr und beginnt daher sofort mit der Suche.

So geben Sie eine Vermisstenanzeige auf

Eine Vermisstenanzeige können Sie grundsätzlich bei jeder Polizeidienststelle aufgeben. Am besten wenden Sie sich jedoch an die Dienststelle, in der die vermisste Person ihren Wohnsitz hat, denn sie ist für alle Angelegenheiten in ihrem Bezirk zuständig, worauf auch das Innenministerium Baden-Württembergs auf seiner Internetseite hinweist.

Übermitteln Sie der Polizei die persönlichen Daten der verschwundenen Person und nehmen Sie ein möglichst aktuelles Foto mit. Die Polizei wird bei Erwachsenen, die nicht als hilflos einzustufen sind, aufgrund Ihrer Informationen einschätzen, ob eine Gefahr besteht. Soweit Sie von Selbstmordabsichten, Drohungen anderer Personen oder Ähnlichem wissen, sollten Sie dies der Polizei daher unbedingt mitteilen.

So verläuft die Suche der Polizei

Bei der Suche nach einer vermissten Person arbeitet die lokale Polizeidienststelle mit weiteren Kräften wie den Hundertschaften der Bereitschaftspolizei und der Bundespolizei, den Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk und der Feuerwehr zusammen. Je nach Gefahrenpotenzial setzt sie hierbei auch Hunde oder Hubschrauber ein und sucht während der Nacht mit Wärmebildkameras.

Ein Kind, das sie auf diese Weise findet, wird immer seinen Erziehungsberechtigten übergeben. Sollte dies nicht sofort möglich sein, wird es zunächst in einer Jugendeinrichtung untergebracht. Wenn Sie dagegen eine erwachsene Person, die nicht als hilflos gilt, vermisst gemeldet haben und diese gefunden wird, teilt Ihnen die Polizei nur mit dem Einverständnis der oder des Vermissten deren Aufenthaltsort mit. Sollte er oder sie nicht einverstanden sein, erhalten Sie von der Polizei zumindest eine Mitteilung, dass die gesuchte Person gefunden wurde.

Quellen und weiterführende Informationen
- dpa
- eigene Recherche
- BKA zu Vermisstenfällen

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