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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Pferde im Straßenverkehr Betrunken reiten – ist das erlaubt?
Reiter sind auf öffentlichen Straßen Verkehrsteilnehmer. Doch können Probleme drohen, wenn man alkoholisiert auf dem Pferd unterwegs ist? Gesetze und Verordnungen lassen so manches offen.
Wer sich nach einem Absacker angetüdelt aufs Pferd schwingt, denkt vielleicht: Hauptsache, das Tier ist nüchtern.
Doch das gilt wohl nicht, wenn man auf öffentlichen Verkehrsflächen reitet, wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) erklärt: "Nach unserem Kenntnisstand gelten für Gespannfahrer und Reiter sinngemäß die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrzeuge." Das regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Paragraf 28, Absatz 2.
Alkoholisiert auf dem Pferd reiten? Das sagt die StVO
In der StVO, im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Bußgeldkatalog der StVO finden sich zwar keine Blutalkohol-Grenzwerte für Reiter und Gespannfahrer. Sobald es zu einem Unfall kommt, sind alkoholisierte Reiter allerdings in der Regel schuld – das haben laut der FN entsprechende Urteile in den vergangenen Jahren gezeigt.
Und wie sind die Regeln auf nicht-öffentlichen Straßen und Wegen? Zumindest für den Konsum von Alkohol im Turniersport gilt laut dem nationalen Regelwerk Folgendes: Teilnehmer sind bei stark herabgesetzter Leistungsfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum ("0,5 Promille") nicht zugelassen oder zu disqualifizieren.
- Nachrichtenagentur dpa