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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bestellungen ins Büro Kann der Chef private Päckchen verbieten?
Wenn niemand zu Hause ist, nimmt der Paketbote die Bestellung wieder mit. Um das zu verhindern, lassen sich viele Angestellte ihre Pakete ins Büro liefern. Das ist oft erlaubt – aber nicht immer.
Private Weihnachtseinkäufe ist Büro liefern lassen – das ist generell erlaubt. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Allerdings ist das nur der Fall, solange der Chef es nicht ausdrücklich untersagt.
Im Rahmen seines generellen Weisungsrechts (§ 106 Gewerbeordnung) darf der Vorgesetzte die privaten Sendungen ins Büro verbieten. Denn: Zu viele Pakete an Empfang oder in der Poststelle können den Betriebsablauf stören. Existiert ein Betriebsrat, hat dieser allerdings bei einem solchen Verbot ein Mitbestimmungsrecht.
Verstoß zieht Konsequenzen mit sich
Ist ein Verbot erst einmal ausgesprochen, sollten Mitarbeiter es laut DGB Rechtsschutz ernst nehmen. Ein Verstoß gegen die Auflage kann zu Abmahnung und im wiederholten Fall auch zur Kündigung führen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn