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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Neue Regelungen Das ändert sich bei Pass und Personalausweis
Für den Erwerb der Ausweispapiere gelten künftig mehrere Änderungen. Dadurch soll das Risiko von Fälschungen minimiert werden. Bei einigen Neuerungen haben die Bürger die Wahl.
Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss dafür künftig ein Foto in digitaler Form vorlegen. Kinderausweise sollen nur noch ein Jahr gültig sein. Beides sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den das Kabinett beschlossen hat.
Bürger dürfen allerdings künftig wählen. Bei den Fotos können sie sich entscheiden, ob sie sich gegen eine Gebühr von sechs Euro bei der ausstellenden Behörde ablichten lassen oder in einem Fotogeschäft. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der Fotoladen das Bild anschließend per sicherer Übermittlung an die Passbehörde weiterleitet.
Mit dieser Neuregelung ist es künftig nicht mehr möglich, ein eigenes Foto mitzubringen, um es in den Ausweis aufnehmen zu lassen. Der ursprüngliche Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), die Fotos künftig grundsätzlich nur noch in der Behörde zu machen, hatte die Inhaber der Fotogeschäfte auf den Plan gerufen. Sie sahen ihr Geschäftsmodell bedroht.
Kosten variieren: So teuer ist ein neuer Reisepass
Morphing soll verhindert werden
Hintergrund der Regelung ist das sogenannte Morphing: Dabei werden die Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen, was mithilfe frei verfügbarer Computerprogramme möglich ist. Dies kann unter Umständen auch einem Unbefugten, dessen Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Gebrauch des Passes ermöglichen.
Eine weitere Änderung betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Polizei. Derzeit können die deutschen Behörden in Fällen, in denen von ausländischen Behörden nur die Seriennummer eines Ausweisdokumentes mitgeteilt wird, keine weiteren Ermittlungen anstellen. Mit der neuen Regelung ist es Polizisten im Fahndungsfall gestattet, die zu einer Seriennummer gespeicherten Daten direkt bei den ausstellenden Behörden zu erfragen und dort weiter zu ermitteln.
Kinderausweis hat deutlich verkürzte Gültigkeit
Der Kinderausweis, der sofort ausgehändigt wird, soll nach dem Willen der Bundesregierung zwar nicht abgeschafft werden. Da er anstelle von sechs Jahren künftig nur noch ein Jahr gültig sein soll, dürften aber wohl viele Eltern gleich den biometriefähigen Reisepass für ihren Nachwuchs beantragen. Dieser gilt dann sechs Jahre.
Ziel der geplanten Änderungen ist es laut Bundesinnenministerium, die Fälschung von Ausweisen zu erschweren. Außerdem soll verhindert werden, dass Verwaltungsbeamte Lichtbilder akzeptieren, die den Vorgaben zu biometrischen Fotos am Ende dann doch nicht genügen.
Fingerabdrücke sind bald Pflicht
Wer einen Personalausweis beantragt, soll zudem künftig verpflichtet werden, zwei Fingerabdrücke zu liefern, die in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit werde eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt, heißt es.
Menschen, die im Personenstandsregister nicht als weiblich oder männlich geführt werden, können laut Entwurf künftig auch im Reisepass oder in einem ausländerrechtlichen Dokument in das Feld "Geschlecht" ein X eintragen lassen. Sollten sie allerdings befürchten, auf Reisen aufgrund dieses Geschlechtseintrag diskriminiert zu werden, können sie sich auch dafür entscheiden, im Reisepass weiter "männlich" oder "weiblich" genannt zu werden, auch wenn im Personenstandsregister etwas anderes steht.
- Nachrichtenagenturen dpa-AFX, AFP