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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Reisepass und Co. Wie alt darf ein Passbild sein? Ein Überblick
Für Dokumente wie den Personalausweis benötigen Sie ein Passbild. Ist es zu alt, wird es abgelehnt. Wo gilt hier die Grenze?
Um einen neuen Führerschein, Reisepass oder andere amtliche Ausweisdokumente zu beantragen, benötigen Sie ein Passbild. Weniger klar geregelt ist allerdings, wann Sie dieses Passbild aufnehmen sollen. Eine genaue Zeitspanne schreibt das Gesetz nicht vor. Trotzdem gelten klare Kriterien, die das Lichtbild erfüllen muss. Außerdem gibt es eine simple Faustregel, die Sie sich merken können.
Wie aktuell muss ein Passbild sein?
Exakte Gesetzesangaben existieren nicht. Ob ein Passbild abgelehnt wird, ist eine sogenannte Ermessensentscheidung. Gute Karten haben Sie, wenn Sie sich seit der Aufnahme nicht verändert haben. Nutzen Sie die nachfolgenden Regeln als Hilfestellung.
Für den Personalausweis
Die deutsche Personalausweisverordnung macht keine genauen Angaben, wie neu das Passbild hierfür sein soll. Allerdings steht in § 7 derselben, dass zum Beantragen ein "aktuelles Lichtbild" notwendig ist. Laut der Verordnung ist der Ausweis zudem ungültig, wenn sich damit nicht Ihre Identität feststellen lässt. Dazu kommt, dass der Personalausweis zehn Jahre lange gültig bleibt, wenn Sie diesen nach dem 24. Lebensjahr beantragen. So lange sollte das Passfoto es also ermöglichen, Sie zu identifizieren.
Tipp: Sie können auch ein älteres Passbild für den Personalausweis verwenden, wenn Sie sich nicht verändert haben, seit der Fotoaufnahme. Sehen Sie aber mittlerweile anders aus, etwa weil Sie neue Frisur haben, lassen Sie besser ein neues Passfoto anfertigen. Andernfalls könnte die Behörde Ihren Antrag ablehnen und Sie wieder nach Hause schicken.
Für den Reisepass
Das Passgesetz und die Passverwaltungsverordnung stellen ähnliche Anforderungen an das Lichtbild wie beim Personalausweis. Das Passfoto für den Reisepass sollte aktuell sein. Das bedeutet konkret, dass es die "einwandfreie Identitätsfeststellung" ermöglicht (§ 6 PassVwV) . Daher sollten Sie beim Passbild für den Reisepass das Gleiche beachten, was auch für den Personalausweis gilt.
Für den Führerschein
Die Fahrerlaubnis-Verordnung verweist auf das Passgesetz, was das Lichtbild betrifft. Ein Passfoto, was sich für den Personalausweis oder Reisepass eignet, können Sie daher ebenfalls zum Beantragen des Führerscheins verwenden.
Wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen, bleibt dieser allerdings 15 Jahre lang gültig. Daher sollten Sie hierbei besonders darauf achten, dass das Passbild ihr derzeitiges Erscheinungsbild widerspiegelt.
Einfache Faustregel zum Merken
Grob können Sie sich auch merken, dass ein Passfoto nicht älter als ein Jahr sein sollte. Das ist allerdings nur eine Faustregel. Stellen Sie trotzdem sicher, dass das Bild die oben genannten Bedingungen erfüllt. Vor allem müssen Sie durch das Lichtbild klar identifizierbar sein. Ansonsten können Sie abgewiesen werden, wenn Sie einen Führerschein, Reisepass oder Personalausweis beantragen wollen.
Hinweis: Eine optische Typveränderung (neue Haarfarbe, anderer Haarschnitt) verpflichtet Sie nicht dazu, ein neues Ausweisbild anfertigen zu lassen.
- gesetze-im-internet.de: "Personalausweisverordnung"
- gesetze-im-internet.de: "Passgesetz"
- verwaltungsvorschriften-im-internet.de: "Passverwaltungsvorschrift"
- gesetze-im-internet.de: "Fahrerlaubnis-Verordnung"
- personalausweisportal.de: "Gebühren und Gültigkeit"
- bundesregierung.de: "Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden"