Rechtliche Änderungen in Arbeit Kommen Ausweisdokumente bald per Post?
Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen will, muss derzeit noch mindestens zweimal aufs Amt. Nun ist eine Änderung geplant.
Bei einem neuen Personalausweis oder Reisepass sollen die Antragsteller zukünftig die Option erhalten, das ausgefertigte Dokument per Post direkt nach Hause zugestellt zu bekommen. Das Bundesinnenministerium plane, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eines Direktversands anzubieten, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Einen Zeitpunkt, ab wann das möglich werden könnte, nannte sie nicht.
Es handle sich um ein komplexes Vorhaben, das innerhalb der Bundesdruckerei viele interne Änderungen erforderlich mache und auch wesentliche Auswirkungen auf die gewohnte Praxis in den Pass- und Ausweisbehörden sowie Ausländerbehörden habe. Die hierfür erforderlichen technischen wie auch rechtlichen Änderungen seien in Arbeit, erklärte die Ministeriumssprecherin weiter.
Postversand ist bereits Mitte des Jahres angekündigt worden
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen fordert seit Längerem, dass die Bundesdruckerei Ausweisdokumente direkt an die Bürger versendet. Das würde Bürger und Verwaltung gleichermaßen entlasten, hatte der Kommunalverband des bevölkerungsreichsten Bundeslandes vor einem halben Jahr erklärt.
Nach zwei Corona-Jahren mit Beschränkungen war die Nachfrage insbesondere bei Pässen in diesem Frühjahr sehr groß. Vielerorts war es schwierig, für ein benötigtes neues Ausweisdokument zeitnah einen Termin beim Amt zu bekommen. In Berlin könnte es demnächst zu noch heftigeren Engpässen kommen.
Bereits Mitte Mai, als viele Corona-Beschränkungen aufgehoben wurden, war der Direktversand neuer Ausweise angekündigt worden. Ein Versand sollte dann per Post an die hinterlegte Meldeanschrift der jeweiligen Person erfolgen. Das erfordere zwar eine größere Umstellung beim Ablauf, würde den Bürgern aber einen zweiten Gang zum Amt ersparen – diese müssten dann nur zur Beantragung neuer Dokumente bei ihrer zuständigen Behörde vorstellig werden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa