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Krankes Kind zu Hause: So verhalten sich Berufstätige richtig


Freistellung und Krankengeld
Krankes Kind zu Hause: Wie verhalten sich Berufstätige richtig?

Für berufstätige Eltern ist ein krankes Kind immer wieder eine schwierige Situation. Zum Glück gibt es gesetzliche Regelungen für solche Fälle – unbezahlten Urlaub müssen sie daher meistens nicht nehmen. Verpflichtungen haben sie aber trotzdem.

Aktualisiert am 02.02.2018|Lesedauer: 3 Min.
dpa, Bettina Levecke
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Ob Husten, Fieber oder Durchfall: Kinder brüten einiges aus. Bis zum Schuleintritt gelten acht bis zwölf Infekte pro Jahr als völlig normal. Für berufstätige Eltern sind solche häufigen Erkrankungen jedoch eine echte Herausforderung. Wie verhält man sich richtig, wenn das Kind morgens fiebrig im Bett liegt, tagelang Betreuung braucht und die Kollegen langsam ungeduldig werden? Das sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Krankes Kleinkind: Fieber, und jetzt? Wenn ein Kind krank ist, dürfen Eltern zu Hause bleiben. In der Praxis hat diese Regelung aber einige Tücken.Vergrößern des Bildes
Krankes Kleinkind: Fieber, und jetzt? Wenn ein Kind krank ist, dürfen Eltern zu Hause bleiben. In der Praxis hat diese Regelung aber einige Tücken. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn-bilder)

Welches Recht auf Freistellung haben Eltern?

Eine einheitliche Regelung, die für alle Arbeitnehmer gilt, gibt es leider nicht, sagt Peter Groll, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Gesetz sagt dazu lediglich, dass Arbeitnehmer in Notsituationen bei fortlaufender Gehaltszahlung bis zu fünf Tage fehlen dürfen – dazu zählt auch die Betreuung eines kranken Kindes. "Manche Arbeitsverträge schließen diesen Paragrafen aber aus", erklärt Groll.

Was, wenn mein Arbeitgeber keine Kinder-Krankheitstage bietet?

Dann gibt es eine weitere Möglichkeit, zumindest wenn Elternteil und Kind gesetzlich krankenversichert sind: Sie können sich bis zu zehn Tage pro Kind und pro Jahr freistellen lassen, Alleinerziehende 20 Tage pro Kind. "Bei Eltern mit mehreren Kindern erhöht sich die Zahl der Tage auf maximal 25 Tage bei Ehepaaren und 50 Tage bei Alleinerziehenden", erklärt Groll.

Info Krankenkindergeld
Für die Fehlzeit haben Eltern Anspruch auf das Kinderkrankengeld der Krankenkasse: Das entspricht 90 Prozent des Nettogehalts, allerdings mit einer Höchstgrenze. Die lag 2017 bei 101,50 Euro pro Tag.

Welche Bedingungen müssen für Kinderkrankengeld erfüllt sein?

Das Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte gibt es nicht automatisch. Arbeitnehmer sind verpflichtet, bereits für den ersten Tag der Erkrankung des Kindes ein ärztliches Attest vorzulegen. "Das Kind muss auch jünger als zwölf Jahre alt sein", erklärt Groll. Zudem muss ausgeschlossen sein, dass sich andere Personen, die mit im Haushalt leben, um das Kind kümmern können.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn mein Kind erkrankt?

Wenn das Kind morgens fiebrig im Bett liegt, sollten Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten unverzüglich informieren, rät Gabriele Hußlein-Stich, Fachanwältin für Arbeitsrecht – auch wenn noch nicht klar ist, wie lang die Krankheit dauert. Wie lange sie ausfallen, wissen Arbeitnehmer dann meistens nach dem Besuch beim Kinderarzt. Dann ist ein weiterer schneller Anruf beim Arbeitgeber sinnvoll: "Es ist für den Arbeitgeber und die Kollegen sehr hilfreich, das Fehlen einschätzen zu können, um anstehende Aufgaben zu verteilen."

Müssen Eltern weiter erreichbar sein?

Wer wegen eines kranken Kindes freigestellt ist, darf nicht zur Arbeit im Homeoffice verpflichtet werden. Doch gerade in kleineren Betrieben kann das plötzliche Fehlen eines Mitarbeiters zu Schwierigkeiten führen. "Es kann daher durchaus sinnvoll sein, dem Arbeitgeber oder Kollegen anzubieten, zumindest für telefonische Fragen erreichbar zu sein", sagt Hußlein-Stich.

Karriereberaterin Ute Bölke empfiehlt Eltern, sich schon vorher mit Kollegen für den Fall der Fälle abzusprechen: "Es ist sehr hilfreich, wenn ein Kollege zum Beispiel die Passwörter für meinen Computer kennt oder über Abläufe informiert ist, für die sonst nur ich zuständig bin."

Darf ich denn arbeiten, wenn ich kann und will?

Wer die Möglichkeit hat, zumindest für eine begrenzte Zeit zu Hause zu arbeiten – zum Beispiel während das Kind schläft oder der Partner zu Hause ist –, kann dies Kollegen oder dem Arbeitgeber anbieten. Zumindest für den Notfall. "Das kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn gerade ein wichtiges gemeinsames Projekt beendet werden muss", sagt Bölke. Zu Lasten der Fürsorge für das Kind darf das berufliche Engagement aber nicht gehen.

Wie verhalte ich mich, wenn Kollegen sauer sind?

Wenn häufige Krankheiten des Kindes immer wieder zu Fehlzeiten führen, kann das Kollegen verärgern. Hußlein-Stich empfiehlt, das offen anzusprechen: "Bedanken Sie sich für die Unterstützung, vielleicht sogar mit einer kleinen Aufmerksamkeit." Es sei aber wichtig, sich nicht in der Opferrolle zu sehen, sagt Bölke. "Eltern können schließlich nichts dafür, wenn ein Kind erkrankt."

Tipp
Wichtig sei zu kommunizieren, dass man selbst nicht glücklich über die Situation ist. "Fragen Sie deshalb auch Kollegen oder Ihren Arbeitgeber, ob sie Anregungen und Wünsche haben, was zukünftig besser laufen könnte", rät Bölke.

Quelle:
- dpa

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