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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kindergeld 2015 Wo liegt die Einkommensgrenze?
Bei volljährigen Kindern war neben der Voraussetzung der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit das Einkommen des Kindes immer ein wesentlicher Faktor. Das änderte sich jedoch ab Anfang 2012.
Einkommensgrenze entfällt beim Kindergeld 2015
Aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Früher mussten Eltern und Kinder bei der Familienkasse noch nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind von 8004 Euro pro Jahr einhalten. Künftig muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.
Frühere Kindergeld-Regelung bei überschrittener Einkommensgrenze
Bis am 1. Januar 2012 die Einkünfte- und Bezügegrenze entfiel, konnten die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes den Verlust des Kindergeldes zur Folge haben. Zu den Einkünften des Kindes zählten damals alle steuerpflichtigen Überschüsse, Gewinne oder Verluste. Dabei konnten Beiträge für vermögenswirksame Leistungen nicht vom Einkommen abgezogen werden.
Wenn die Einkünfte des Kindes höher waren als die Einkommensgrenze, entfiel der Kindergeldanspruch. Das bedeutete auch, dass für das laufende Jahr schon erhaltene Kindergeld komplett zurückgezahlt werden musste.