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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vaterschaft juristisch gesehen Wann ist ein Vater ein Vater?
Jeder Mensch kann nur einen Vater haben - oder? Tatsächlich sind Vaterschaft und die Definition des Vater-Begriffs eine komplizierte Angelegenheit, denn der biologische Vater ist im Gesetz nicht vorgesehen - und der rechtliche Vater ist nicht immer der echte. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigen, dass eine Reform nötig ist.
Werden die Rechte leiblicher Väter bald neu geregelt?
Auch wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Klagen zweier Männer auf Anerkennung ihrer Vaterschaft am 22. März abgewiesen hat: Die Rechte leiblicher Väter in Deutschland werden wohl bald neu geregelt. Zum Sorgerecht kursiert bereits ein Gesetzentwurf; was das Recht auf Umgang mit dem Kind angeht, deutete Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bereits an, dass auch hier Änderungsbedarf bestehen könnte.
Biologischer Vater kann nicht die Vaterrolle beanspruchen
In einer Reihe von Entscheidungen hatten die Straßburger Richter in den vergangenen Jahren die Stellung der leiblichen Väter gestärkt - in einem wesentlichen Punkt aber bestätigten die EGMR-Richter die deutsche Rechtslage: Der biologische Vater kann den rechtlichen Vater nicht aus der Vaterrolle herausdrängen, wenn dieser eine familiäre Bindung zum Kind hat. Die Richter bleiben aber ausdrücklich bei ihrer bisherigen Linie, wonach auch der biologische Vater grundsätzlich ein Recht auf Kontakt zu seinen Kindern hat - selbst wenn er bis dahin keine persönliche Beziehung aufbauen konnte.
Umgangsrecht hat in Deutschland nur der rechtliche Vater
Das allerdings beißt sich mit dem deutschen Familienrecht: Dort ist geregelt, dass der Vater ein Recht auf Umgang hat - womit der rechtliche Vater gemeint ist, nicht der biologische. Außerdem gibt es eine Bestimmung zum Umgang mit Großeltern und anderen Personen, die eine "sozial-familiäre Beziehung" zum Kind haben. Diese fehlt aber gerade in den Fällen, in denen das Kind beispielsweise mit der Mutter und ihrem neuen Partner zusammenlebt.
Biologischer Vater ist im deutschen Recht nicht vorgesehen
Der biologische Vater hingegen ist im deutschen Recht bislang nicht vorgesehen. "Da fehlt eine Kategorie", sagt die Berliner Familienrechtlerin Ingeborg Rakete-Dombek. "Wir brauchen etwas Neues für diesen Vatertyp und seine Rechte." Auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht das Problem: "Jetzt gilt es zu entscheiden, inwieweit dem biologischen Vater punktuell Kontaktmöglichkeiten einzuräumen sind", heißt es in einer Erklärung. "Das Kindeswohl kann im Einzelfall eine Kontaktmöglichkeit mit dem biologischen Vater gebieten."
Nichteheliche Väter werden beim Sorgerecht besser gestellt
Zum Sorgerecht kursiert derzeit ohnehin ein neuer Gesetzentwurf - gleichfalls angestoßen von einer EGMR-Entscheidung von 2009. Demnach dürfen Väter nichtehelicher Kinder nicht ohne Prüfung im Einzelfall vom Sorgerecht ausgeschlossen werden. Bislang waren sie auf die Zustimmung der Mutter angewiesen. Das Bundesverfassungsgericht zog 2010 nach und erklärte die Bestimmung für verfassungswidrig - seither gilt eine Übergangsregelung.
Erst Anfang dieses Monats einigte sich die Koalition auf die Eckpunkte für ein neues Gesetz. Ob zusätzliche Änderungen im Umgangsrecht noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden, sei noch nicht entschieden, heißt es im Justizministerium.
Wenn Gesetze dem wahren Leben nicht gerecht werden
Selbst wenn der leibliche Vater sich mit dem Wunsch nach rechtlicher Anerkennung nicht durchsetzen kann - wenn das Kind volljährig ist, kann es noch immer die Vaterschaft des juristischen Vaters anfechten und den tatsächlichen Erzeuger in die Pflicht nehmen. Die Wirklichkeit ist weniger eindeutig, als das Gesetz es vorsieht, meint Rakete-Dombek: "Der Gesetzgeber kann sich eben nicht vorstellen, dass ein Kind mehrere Eltern hat. Doch die Menschen verhalten sich eben oft nicht so, wie wir Juristen es uns gedacht haben."
In der Praxis könnte sich noch ein weiteres Problem ergeben, wenn nicht eindeutig ist, wer als Vater infrage kommt: Ein Anspruch auf einen Vaterschaftstest gibt es nach der Entscheidung des EGMR nicht.