Werbelügen aufgedeckt "Pur" und "rein": So werden Sie im Supermarkt getäuscht
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wird Apfelsaft mit der Aufschrift "100 Prozent Frucht" ausschließlich aus Äpfeln hergestellt? Verbraucherschützer haben Erwartungen von
Wenn bei Lebensmitteln aus dem Supermarkt nicht das drin ist, was die Werbeslogans versprechen, sind wir enttäuscht. Häufig erfüllen Artikel die Erwartungen der Käufer nicht, die mit "pur" oder "rein" beworben werden – also Begriffen, die ein Produkt mit wenigen Zutaten versprechen. Das zeigt eine Studie der Fachhochschule Münster im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
"Wenn Unternehmen Reinheit oder pure Frucht versprechen, wecken sie konkrete Erwartungen an ein Lebensmittel. Sind dann aber stark verarbeitete Zutaten oder Zusatzstoffe enthalten, sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht getäuscht", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Für die repräsentative Studie nahmen 1.025 Verbraucher an einer Onlinebefragung teil. Sie sollten anhand fiktiver Produkte bewerten, wie sie Werbehinweise wie "100 Prozent", "rein" und "pur" verstehen. Die Aufmachung der Artikel orientierte sich an Verpackungen, über die sich Konsumenten beschwert hatten.
Verbraucher legen Werbeaussagen eng aus
Es zeigte sich, dass viele Verbraucher bei Angaben wie "reines Pflanzenöl" oder "Trink-Joghurt pur" erwarten, dass auch nur drin ist, was auch draufsteht – und eben keine Zusatzstoffe.
Als täuschend empfanden beispielsweise 54 Prozent der Befragten eine Fruchtschnitte, die mit "Frucht pur 100 Prozent" warb. Obwohl auf der Verpackung nur eine Erdbeere abgebildet war, enthielt der Snack vor allem Apfel und Traube.
Waren hingegen verschiedene Obstsorten abgebildet, nahmen weniger Befragte an, dass alle Zutaten der Fruchtschnitte aus Erdbeeren gewonnen worden waren. Es zeigte sich, dass die Angabe "100 Prozent" missverständlich war und die Probanden sie auf die abgebildete Frucht bezogen.
Verbraucherportal schafft Transparenz
Besonders herb für Verbraucher: Werden Produkte mit Begriffen beworben, die Reinheit nahelegen, steigt nicht nur die Kaufbereitschaft. Konsumenten sind dann auch bereit, für die so beworbenen Artikel mehr Geld auszugeben. "Umso wichtiger ist es, dass die Unternehmen nur das versprechen, was sie aus Verbrauchersicht halten", sagt Verbraucherschützer Müller. "Was draufsteht, muss drin sein."
Verbrauchertäuschungen sind laut EU-Lebensmittelrecht zwar verboten, es gibt dennoch immer wieder Produkte, die mit legalen Werbeversprechen die Kunden enttäuschen. Der vzbv präsentiert in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen entsprechende Produkte auf dem Portal lebensmittelklarheit.de, auf dem sich Konsumenten informieren und über Artikel austauschen können. Die Plattform wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
- lebensmittelklarheit.de
- Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband
- Ergebnisbericht zur Studie: "Verbraucherverständnis und -bewertung der Hinweise '100%', 'pur' und 'rein' auf Lebensmittelverpackungen"