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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nepp mit falschen Versprechen So können Sie selbst Werbelügen aufdecken
Zuckerbomben mit Gesundheitsversprechen, unausgewogene Babyprodukte, die als kindgerecht beworben werden – jeder kennt die Tricks der Werbung. Doch gefallen lassen müssen Sie sich die Werbelügen nicht.
Wenn Produkte im Supermarkt nicht das halten, was sie versprechen, sind wir enttäuscht – und werden im schlimmsten Fall absichtlich getäuscht. Denn obwohl Verbrauchertäuschungen laut EU-Lebensmittelrecht verboten sind, gibt es immer wieder Mogelpackungen, über die wir uns ärgern.
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Aktion gegen Etikettenschwindel
Die Verbraucherorganisation Foodwatch will dem Etikettenschwindel einen Riegel vorschieben und hat dafür jetzt eine Aktion gestartet: Wenn Sie sich ärgern, dass auf einem Produkt nicht draufsteht, was drin ist oder nicht drin ist, was draufsteht, können Sie Ihre Enttäuschung auf www.schummelmelder.de öffentlich machen. Und das geht in drei Schritten:
1. Machen Sie ein Foto von einem Produkt, von dem Sie sich im Supermarkt getäuscht fühlen.
2. Laden Sie das Foto auf dem Portal hoch und erklären Sie in einem kurzen Kommentar, warum Sie sich von dem Produkt getäuscht fühlen.
3. Geben Sie (nur wenn Sie möchten) Ihren Namen sowie Ihren Wohnort an.
Kandidaten für den Goldenen Windbeutel 2018
"Täuschung ist leider eher die Regel als die Ausnahme im Supermarkt. Darauf wollen wir mit dem 'Schummelmelder' aufmerksam machen – und Politik und Lebensmittelwirtschaft endlich zum Handeln bewegen“, erklärt Sophie Unger, Projektleiterin bei Foodwatch.
Alle Produkte, die auf der Beschwerdeplattform eingestellt werden, kommen zudem automatisch in die Auswahl für den Goldenen Windbeutel 2018. Mit diesem Negativpreis zeichnet die Verbraucherorganisation seit 2009 die Werbelüge des Jahres aus. Die Wahl, bei der fünf Mogelpackungen zur Auswahl stehen werden, startet Ende des Jahres auf t-online.de.
- Pressemitteilung Foodwatch
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde