Hinweispflicht Wie Sie aufgetautes Fleisch an der Theke erkennen
Verbraucher gehen meist davon aus, dass Fleisch an der Bedientheke immer frisch ist. Tatsächlich ist es aber möglich, dass es tiefgefroren und erst zum Verkauf aufgetaut wurde.
Bei der Bedientheke im Supermarkt gehen viele Menschen davon aus, dass das verkaufte Fleisch frisch vom Schlachter ist. Doch wird an der Theke auch aufgetautes Fleisch verkauft. Ist das der Fall, muss ein entsprechender Hinweis in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung stehen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.
Hinweispflicht gilt nicht bei Gulasch und Co.
Bei zerkleinertem Fleisch wie Gulasch oder Hackfleisch darf der Hinweis aber fehlen. Das gilt auch, wenn aufgetautes Fleisch beispielsweise mariniert wird. Denn die Vorschrift greift nicht, wenn nur einzelne Zutaten eingefroren waren, nicht aber das gesamte Endprodukt. Bei Mariniertem gelte das Fleisch nur als Zutat des Endproduktes, so die Ernährungsexperten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Fleisch frisch oder aufgetaut ist, fragen Sie am besten beim Personal nach.
Geflügel darf nicht aufgetaut werden
Für Geflügelfleisch hingegen gelten strengere Regeln. Frisches Geflügelfleisch darf zu keinem Zeitpunkt eingefroren gewesen sein.
Dies betrifft auch marinierte Putensteaks oder Geflügelspieße.
- Nachrichtenagentur dpa