Reduzierte Produkte Haltbarkeit überschritten: Kann ich trotzdem reklamieren?
Heute gekauft und schon Schimmel auf dem Joghurt? Dann können Sie den Artikel umtauschen – doch wie sieht es mit bereits abgelaufenen Produkten aus?
In vielen Supermärkten werden Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bereits abgelaufen ist oder die kurz vor Ablauf stehen, zu günstigeren Preisen angeboten. Wer bei den reduzierten Lebensmitteln zuschlägt, kann bei Mängeln trotzdem reklamieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.
Verantwortung liegt beim Händler
Der Grund: Steht der Joghurt oder die Milch kurz vor Ablauf des MHD oder ist es bereits vorüber, dürfen die Händler die Ware reduzieren, weil das MHD nicht mit dem Verfallsdatum gleichzusetzen ist. Verpflichtet sind sie laut den Verbraucherschützern dazu jedoch nicht.
Der Unterschied zwischen Verfallsdatum und MHD
Das Verfalls- oder Verbrauchsdatum gilt vor allem für leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch. Nach Ablauf darf die Ware nicht mehr verkauft oder verspeist werden, da möglicherweise gesundheitliche Risiken damit verbunden sind. Das MHD dagegen gibt lediglich an, bis wann die Lebensmittel ihre Eigenschaften (zum Beispiel Geschmack, Farbe und Konsistenz) behalten. Bei angemessener Lagerung sind die Produkte meist weiterhin unbedenklich zum Verzehr geeignet. Es gilt: Daran riechen und vorsichtig kosten.
Nach Ablauf des MHD ist jedoch nicht mehr der Hersteller, sondern der Händler für die Qualität der Produkte verantwortlich, betont Ernährungsexpertin Daniela Krehl. Sollte sie mangelhaft sein, sei er verpflichtet, die Ware zurückzunehmen. Außerdem müssten die Produkte klar gekennzeichnet sein.
- Lesen Sie auch: Verdorbenes gegessen – wann und wie merkt man es?
Findet sich also zum Beispiel nach dem Öffnen Schimmel auf dem günstiger eingekauften Joghurt, kann reklamiert werden. "Dann kann ich damit zum Supermarkt zurückgehen, am besten mit Kassenbon", so Krehl, "und dann bekomme ich es in der Regel entweder ausgetauscht oder den Kaufpreis ersetzt."
Embed
Das sollten Sie bei der Reklamation beachten
Am besten ist, Sie reklamieren das mangelhafte Produkt so schnell wie möglich und halten den Kassenbon bereit. Dann kann der Händler direkt nachvollziehen, wann und wo Sie die Ware gekauft haben. In jedem Fall steht Ihnen ein einwandfreies Ersatzprodukt oder alternativ eine Erstattung des Kaufpreises zu.
Auch wenn Sie unwissentlich ein Produkt mit abgelaufenem MHD gekauft haben, weil dies nicht klar gekennzeichnet war, können Sie dieses reklamieren.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- bmel.de: "Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum"
- verbraucherzentrale.de: "Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist nicht gleich Verbrauchsdatum"