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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verbraucherschützer stellen klar Keine Himbeere in der "Color-Rado"-Mischung: Ist das Absicht?
Himbeere, Karamell-Kracher oder Kokos-Konfekt: Meist ist bei einer Fruchtgummi-Mischung für jeden etwas dabei. Manchmal fehlt eine Sorte jedoch. Ist das Absicht?
Fruchtgummi-Mischungen wie beispielsweise "Color-Rado" oder "Phantasia" von Haribo oder "Multi Mix" von Trolli bestehen meist aus einem Sammelsurium an Fruchtgummisorten. Dadurch wird nicht nur ein breites Publikum angesprochen – schließlich ist so quasi für jeden Geschmack etwas dabei. Hersteller bieten den Kunden auf diese Weise auch die Möglichkeit, Süßigkeiten zu probieren, zu denen sie sonst nicht greifen würden.
Problematisch wird es jedoch dann, wenn ausgerechnet die Sorte in der Mischung fehlt, auf die Sie sich am meisten gefreut haben. Ist das von den Herstellern beabsichtigt? Und können Sie sich beschweren, wenn ausgerechnet Ihre Lieblingssorte fehlt? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klärt über die Rechtslage auf.
Gibt es ein Anrecht auf die Lieblingssüßigkeit?
Nein. Auch wenn das gewünschte Fruchtgummi auf dem Schaubild der Packung deutlich neben den anderen Sorten abgebildet ist, besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass es in der Packung enthalten ist, erklären die Verbraucherschützer. Denn "bei der Herstellung wird der Inhalt gemischt und nach Gewicht abgepackt, nicht nach einzelnen Sorten."
Gegen Beschwerden und Klagen, weil die Lieblingssorte fehlt, sichern sich die Hersteller ab, indem sie auf der Packung den Hinweis aufdrucken, dass "die Zusammenstellung nach dem Zufallsprinzip erfolgt und Mischverhältnisse variieren können." Ein Anrecht auf einen bestimmten Inhalt haben Kunden nicht. Dasselbe gilt übrigens bei Schokolinsen oder Fruchtgummibären mit verschiedenen Farben und/oder Geschmäckern: Nicht immer muss die gewünschte Sorte in der Packung vorhanden sein.
Das können Verbraucher tun
Wer sichergehen möchte, dass die gewünschte Sorte in der Tüte enthalten ist, prüft vor dem Kauf den Inhalt durch das Sichtfenster der Verpackung. Das hilft auch dabei, die Packung zu erwischen, bei der die Stückzahl der Lieblingssorte besonders hoch ist.
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen; Pressemitteilung