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Sessellift und Seilbahn – wie sicher sind die Lifte in der EU?


Nach Unfall in Spanien
Sind Skilifte und Seilbahnen wirklich sicher?

Von t-online, mho

18.01.2025 - 15:34 UhrLesedauer: 2 Min.
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Sessellift im Skigebiet (Symbolbild): Wie sicher sind die Transportmittel? (Quelle: Peter Hartenfelser/imago-images-bilder)
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Nach dem Absturz eines Sessellifts mit Schwerverletzten in Spanien stellen sich viele die Frage nach der Sicherheit von Seilbahnen. Was in Deutschland und der EU gilt.

Im spanischen Wintersportgebiet Astún ist am Samstag ein Sessellift abgestürzt. Nach ersten Angaben der Polizei wurden dabei mehr als 30 Personen verletzt, neun von ihnen befinden sich in kritischem Zustand. Die Ursache für das Unglück war zunächst unklar. Möglicherweise könnte ein Problem mit dem Tragseil dazu geführt haben, dass ein Sessellift aus der Verankerung geriet.

Video | Sessellift stürzt ab – mindestens 30 Verletzte
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Quelle: t-online

Nun fragen sich viele Winterurlauber: Sind die Skilifte generell sicher – oder muss ich mir Sorgen machen?

In Deutschland und der Europäischen Union unterliegen Seilbahnen äußerst strengen Sicherheitsvorschriften. Der TÜV betont, dass schon während der Planungsphase und vor der ersten Inbetriebnahme zahlreiche sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt und implementiert werden müssen. Diese Anforderungen sind in der EU-Seilbahnverordnung (EU) 2016/424 sowie in den spezifischen Seilbahngesetzen und -verordnungen der deutschen Bundesländer detailliert festgelegt.

Nach Angaben des TÜV ist es zwingend erforderlich, dass vor der Inbetriebnahme nicht nur die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, sondern auch die Rettungskonzepte im Detail ausgearbeitet vorliegen müssen. Die Freigabe der Liftanlagen erfolgt ausschließlich nach erfolgreichem Abschluss aller vorgeschriebenen Prüfungen.

Seilbahnen müssen ständig geprüft werden

Die Sicherheitsüberwachung setzt sich auch im laufenden Betrieb kontinuierlich fort. Das Betriebspersonal ist verpflichtet, regelmäßige Kontrollen in wöchentlichen und monatlichen Abständen durchzuführen. Bei diesen Routinekontrollen werden sämtliche Überwachungssysteme auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und die Seile einer gründlichen Sichtkontrolle unterzogen.

Darüber hinaus muss die komplette Seilbahnanlage einer jährlichen Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen einer anerkannten Prüfstelle – wie beispielsweise dem TÜV – unterzogen werden. Diese umfassende Inspektion beinhaltet detaillierte Tests aller Systeme, einschließlich der elektrischen Anlagen, Bremssysteme, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen sowie der Kabinen und Seile. Der TÜV weist darauf hin, dass diese gründlichen Sicherheitsprüfungen mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Ergänzend dazu sind die Seilbahnbetreiber außerdem verpflichtet, zusätzliche Zwischenprüfungen durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen müssen sie der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich mitteilen.

Trotz regelmäßiger Prüfungen bleibt Restrisiko

Seilbahnen gelten in Deutschland und der EU aufgrund dieser umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen als sehr sicheres Verkehrsmittel. Schwere Unfälle kommen laut TÜV äußerst selten vor. Trotzdem lässt sich ein gewisses Restrisiko nicht vollständig ausschließen.

Neben menschlichem Versagen können auch Materialermüdungserscheinungen durch den kontinuierlichen Betrieb oder Beschädigungen auftreten. Auch äußere Umwelteinflüsse wie Blitzeinschläge, Vereisung oder umstürzende morsche Bäume können die Sicherheit der Anlagen beeinträchtigen.

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