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Nach einem Anschlag: So erhalten Opfer und Angehörige schnelle Hilfe


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Das sollten Sie nach einem Anschlag tun

Nach einem Anschlag ist es wichtig, sofort Hilfe und Unterstützung zu suchen. Das Bundesministerium der Justiz bietet umfangreiche Informationen zur psychosozialen und finanziellen Unterstützung für Opfer und Angehörige.

Aktualisiert am 22.12.2024 - 09:05 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, jb
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Anschläge oder auch terroristische Straftaten fordern oft zahlreiche Opfer und verbreiten zudem Schrecken und Angst. Noch lange nach der grausamen Tat ist die freiheitliche Gesellschaft zutiefst erschüttert. Was können Betroffene tun? Wie und wo werden sie psychologisch und auch finanziell unterstützt? Darüber klärt das Bundesministerium der Justiz auf.

imago images 0787350695Vergrößern des Bildes
Ort des Anschlages auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt: Opfer und Angehörige sollten sich dringend Hilfe suchen. (Quelle: IMAGO/imago)

Unterstützung für Betroffene von terroristischen Straftaten

Das Bundesministerium rät unmittelbar Betroffenen, Zeugen oder Angehörigen von Opfern, sich nach einem terroristischen Anschlag an die nächstgelegene Polizeidienststelle zu wenden – insofern sie noch keinen Kontakt mit den Beamten vor Ort hatten. Dort erhalten Sie dann Adressen, unter denen Sie die benötigte Hilfe und Unterstützung erhalten. Zudem wird auf der Wache Ihre Aussage zu dem Geschehen aufgenommen.

Wurden Sie bei der Straftat verletzt, suchen Sie einen Arzt auf und lassen Sie sich gründlich untersuchen. Gibt es in Ihrer Stadt eine spezielle Gewaltschutzambulanz, wenden Sie sich am besten an diese Experten. Diese sind für den Umgang mit Betroffenen von Gewalttaten geschult und können zudem Ihre Verletzungen rechtsmedizinisch dokumentieren. Dies ist nicht nur wichtig für die Polizei, sondern auch für eventuelle folgende juristische Verfahren. Denn: Wer "durch eine terroristische Straftat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommen", erklärt das Bundesministerium. Zudem kann ein Anspruch auf Härteleistungen gegeben sein.

Am allerwichtigsten, so das Bundesministerium, ist es, sich als Betroffener, Zeuge oder Angehöriger von Opfern Hilfe zu holen. Betroffene von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland können sich an den Opferbeauftragten der Bundesregierung, Pascal Kober, wenden. Der Experte vermittelt dann die entsprechende Unterstützung. Alternativ helfen auch die Opferbeauftragten der einzelnen Bundesländer.

Unterstützung für Angehörige

Haben Sie einen Terroranschlag erlebt oder wurde eine Ihnen nahestehende Person bei der terroristischen Straftat verletzt oder getötet, sollten Sie ebenfalls die professionellen Hilfsangebote offizieller Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Die Experten dort können Ihnen helfen, mit den starken Gefühlen und Reaktionen umzugehen.

Wird die Straftat vor Gericht verhandelt, ist es nicht unüblich, dass Angehörige der Opfer als Nebenkläger auftreten. Um den psychisch belastenden Prozess durchzustehen, wird ihnen auch in dieser Situation professionelle Unterstützung zur Seite gestellt.

Verwendete Quellen
  • hilfe-info.de "Was tun nach einer terroristischen Straftat?"
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