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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Föderale Struktur Wie viele Bundesländer hat Deutschland?
Deutschland setzt sich aus Bundesländern zusammen. Doch wie viele sind es und was sind ihre Besonderheiten? Wir verraten es im Überblick.
Zusammen ergeben die deutschen Bundesländer als einzelne, teilsouveräne Gliedstaaten die Bundesrepublik Deutschland. Das macht Deutschland zu einem Land mit föderaler Struktur, bei der alle Bundesländer in begrenztem Maße eigenständig handeln und gleichzeitig in ihrer Gesamtheit als deutscher Staat zusammengeschlossen sind. Doch um wie viele Bundesländer handelt es sich genau? Lesen Sie im Folgenden die Antwort.
16 Bundesländer seit der deutschen Wiedervereinigung
Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 ist Deutschland in 16 Bundesländer gegliedert. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sind als "alte" oder "westdeutsche" Bundesländer bekannt. Als "neue" oder "ostdeutsche" Bundesländer kamen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hinzu.
Je nach historischem und kulturellem Kontext gilt Berlin als Sonderfall. West-Berlin war vor der Wiedervereinigung ein eigener Stadtstaat. Zusammen mit Ost-Berlin ist Berlin heute als Stadtstaat gleichzeitig ein Bundesland und die Hauptstadt Deutschlands.
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Interessante Fakten rund um die 16 deutschen Bundesländer
- Bei Berlin, Hamburg und Bremen handelt es sich um sogenannte Stadtstaaten.
- Bayern ist mit einem Anteil von rund 20 Prozent an der Gesamtfläche von Deutschland das flächenmäßig größte Bundesland. Bremen bildet mit weniger als einem Prozent das kleinste.
- Nordrhein-Westfalen hat mit rund 18 Millionen Menschen die meisten und Bremen mit rund 700.000 Menschen die wenigsten Einwohner.
- Scherzhaft wird Mallorca als das 17. Bundesland bezeichnet, da die Mittelmeerinsel zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen zählt.
Die Bundesländer und ihre politischen Befugnisse
In Deutschland sind die politischen Kompetenzen einerseits auf den Bund, also den Gesamtstaat, und andererseits auf die Länder verteilt. Es gibt staatliche Aufgaben, die der Landespolitik zugehörig sind und die jedes Bundesland individuell regelt. Dazu gehören unter anderem:
- die Bildungspolitik mit bundesländerinternen Regelungen zu Schulen und Hochschulen
- die Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- die Kulturpolitik mit Themen wie der Museumslandschaft und dem Denkmalschutz
- der Umweltschutz, das Gesundheitswesen, die Landesplanung, die Stadtentwicklung und der Rundfunk
Themen wie Außenpolitik, Steuergesetzgebung und Einwanderungsrecht sind hingegen Bundessache. Diese und weitere Punkte werden in allen Bundesländern identisch geregelt.
- destatis.de: "Bevölkerung nach Nationalität und Bundesländern"
- bpb.de: "Bevölkerung nach Bundesländern"
- tatsachen-ueber-deutschland.de: "Föderaler Staat"