20 Produkte im Test Diese Chicken Nuggets schmeckten den Testern nicht
Die Stiftung Warentest hat Chicken Nuggets genauer unter die Lupe genommen. In einigen Produkten fand sie Schadstoffe, eines fiel hingegen wegen seines Geschmacks negativ auf.
Chicken Nuggets kommen nicht nur bei Kindern gut an. Auch die Stiftung Warentest findet die Hähnchen-Stückchen gut – zumindest jedes zweite von 20 getesteten Produkten ("test"-Ausgabe 2/2022).
Neun Produkte erhielten zudem ein "befriedigend", eines war nur "ausreichend". Getestet wurden 15 klassische Chicken Nuggets und fünf vegetarische beziehungsweise vegane Ersatzprodukte.
Chicken Nuggets: Das sind die Testsieger
Testsieger wurden die vergleichsweise teuren Produkte "Chicken Chips" von Bofrost (1,7) und "Chicken Nuggets" von Bio Cool (1,9). Bei den Nugget-Alternativen schnitten "Vegane Mühlen Nuggets" von der Rügenwalder Mühle (1,8) am besten ab.
In einigen Nuggets entdeckten die Tester aber auch chemische Ester-Verbindungen, so etwa in den "Chicken Nuggets" von Iglo ("befriedigend") und den "12 Chicken Nuggets" von American Style. Ester-Verbindungen wandeln sich im Körper in 3-MCPD um, das als möglicherweise krebserregend gilt.
In einem anderen Produkt fand das Labor Schimmelpilzgifte; zudem waren zwei vegetarische Varianten mit zu viel Chlorat belastet. Zu viel Chlorat kann die Jodaufnahme des Körpers hemmen.
Dieses Produkt schnitt am schlechtesten ab
Am Ende zählte der Geschmack für die Tester aber am meisten: Die "Classic Nuggy" von Mekkafood schnitten mit "ausreichend" ab, weil sie in diesem Prüfpunkt nicht überzeugen konnten. "Sie schmeckten stark nach der Panade, die sich teils noch durch das brühwurstartige Fleisch zog", so die Beschreibung der Tester. Hähnchen konnten sie hingegen kaum schmecken.
Insgesamt wurden 20 tiefgekühlte Nuggets-Produkte getestet, fünf davon waren Varianten ohne Fleisch. Für das Gesamturteil spielte die Sensorik die größte Rolle. Aber auch die Noten in den Kategorien mikrobiologische Qualität, ernährungsphysiologische Qualität, Schadstoffe, Deklaration und Nutzungsfreundlichkeit der Verpackung gingen mit in das Urteil ein.