Reisewarnungen Gilt für Corona-Risikogebiete immer Quarantänepflicht?
Virus-Variantengebiet,
Jede Woche beurteilt die Bundesregierung neu, welche Staaten in der Corona-Krise zu Risiko-, Hochrisiko- oder Virus-Varianten-Gebiet erklärt werden. Die Einstufung Portugals zum Virus-Variantengebiet am 25. Juni sorgte dafür, dass viele Touristen aus Deutschland überstürzt abreisten, weil sie die ab dem 29. Juni geltende zweiwöchige Quarantäne-Pflicht nach Rückreise vermeiden wollten.
Seit dem 1. Juli spricht das Auswärtige Amt keine generelle Reisewarnung mehr für außereuropäische Länder aus. Alle Länder werden nur noch individuell bewertet.
Wer trifft die Entscheidung?
Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht die Entscheidung, die vom Gesundheits-, Innen- und Außenministerium gemeinsam getroffen wird. Sie fällt dort auf Fachebene, wird aber der jeweiligen politischen Leitung der drei Ministerien vorgelegt, bevor sie ans RKI geht.
Was bedeutet "Risikogebiet"?
Die Ausweisung als Risikogebiet ist die niedrigste Form der Warnstufe und folgt einem zweistufigen Verfahren: Zunächst wird geschaut, welches Land eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 hat. Dann kommen weichere Faktoren wie die Einschätzung hinzu, ob in dem Land ein erhöhtes oder niedriges Infektionsrisiko besteht. Für die Einschätzung dieser weicheren Faktoren sind vor allem das Auswärtige Amt und das Innenministerium zuständig.
Für Risikogebiete gilt auch eine Quarantänepflicht – die aber etwa für Flugreisende nicht besteht. Denn nicht nur Personen mit vollem Impfschutz und Genese können die Quarantäne umgehen, sondern auch Personen mit einem negativen Testergebnis. Den müssen etwa Flugreisende vor Abflug nach Deutschland vorweisen. Die Quarantäne könnte aber für Personen bestehen, die aus einem Risikogebiet per Landgrenze einreisen. Sie kann sofort beendet werden, wenn ein negativer Test vorgelegt wird.
Was bedeutet "Hochrisikogebiet"?
Als Hochinzidenz- oder Hochrisikogebiete gelten Staaten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200. Auch hier gilt eine zehntägige Quarantänepflicht für alle, die nicht geimpft oder von Corona seit bis zu sechs Monaten genesen sind. Bei Hochrisikogebieten befreit ein Negativtest aber erst nach fünf Tagen von der Quarantänepflicht.
Was bedeutet "Virus-Variantengebiet"?
Als Virus-Variantengebiet wird ein Land eingestuft, wenn sich dort Virus-Varianten ausbreiten, die in Deutschland bisher nur selten auftauchen und die als gefährlich eingestuft werden. Dazu kommen aber auch weitere Faktoren wie der allgemeine Umgang mit der Corona-Krise, die Stärke des Gesundheitssystems oder die Verlässlichkeit der Daten.
Auch wenn die Bundesregierung dazu offiziell keine Stellung nehmen will: Im Falle Portugals dürfte dazu beigetragen haben, dass es keine Beschränkungen für die Anreise von Touristen aus dem Delta-Varianten-Gebiet Großbritannien gab. Spanien und Malta haben diese mittlerweile eingeführt.
Für Einreisen aus diesen Virus-Varianten-Ländern, derzeit Großbritannien, Portugal und Russland, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, die nicht abgekürzt werden kann, auch nicht für Geimpfte und Genesene. Dazu kommt ein Beförderungsverbot für Personen, die nicht Deutsche sind oder keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die EU-Kommission hat dies als zu weitgehend kritisiert.
Werden Länder auch wieder herabgestuft?
Eine Herabstufung ist möglich, wenn sich die Lage in dem betreffenden Land geändert hat, es finden wöchentliche Überprüfungen statt. Bei einem Virus-Varianten-Gebiet kommt aber auch die Möglichkeit einer Herabstufung hinzu, wenn sich die betreffende Virus-Variante mittlerweile in Deutschland selbst stark ausgebreitet hat.
Gesundheitsminister Jens Spahn sagte am Donnerstag, dass der Anteil der Delta-Variante an den Neuinfektionen in Deutschland im Juli auf 70 und 80 Prozent steigen dürfte – dann werden andere Länder mit dieser Variante nicht mehr als Virus-Varianten-Gebiet eingestuft.
- Nachrichtenagentur Reuters