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Rückruf: Bundesamt warnt vor Verzehr einer Paprikasalami


Vorsicht, Bakterien!
Bundesamt warnt vor bestimmter Wurstsorte

Von dpa
Aktualisiert am 26.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück.Vergrößern des Bildes
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück. (Quelle: t-online.de/Alnader)

Eine Paprikasalami wird in vielen Bundesländern zurückgerufen. Der Grund: In der Wurst wurden Bakterien entdeckt. Der Verzehr könnte gefährliche Folgen haben. Welches Produkt ist betroffen?

In einer bei der Handelskette Globus angebotenen Wurst der Marke "Jeden Tag" ist nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Bakterium enterohämorrhagische E.coli (STEC) nachgewiesen worden.

Durchfall und Bauchkrämpfe können auftreten

In einer Charge der 200-Gramm-Packung der Paprikasalami sei dies bei einer Routinekontrolle entdeckt worden. Die Warnung betreffe Wurst mit der Chargennummer 1104 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 29. Mai 2021. Als Hersteller der Wurst nennt das Bundesamt die Zentrale Handelsgesellschaft mbH Offenburg (ZHG).

E.coli können unter anderem Durchfall und Bauchkrämpfen auslösen. "Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit blutigen Durchfällen entwickeln", schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung unter Berufung auf das Robert Koch-Institut (RKI).

Produktinfos auf einen Blick

  • Produkt: Paprikasalami der Marke "Jeden Tag"
  • Verpackung: 200-Gramm-Packung
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 29. Mai 2021
  • Chargennummer: 1104

Diese Bundesländer sind vom Rückruf betroffen

Vertrieben wurde die Wurst nach Angaben des Bundesamtes in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Das betroffene Produkt werde sofort aus dem Warenbestand genommen. Kunden, die die Wurst bereits gekauft haben, werden gebeten, diese zu entsorgen oder in den Einkaufsmarkt zurückzubringen. Der Kaufpreis werde auch ohne Kassenbeleg erstattet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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