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Corona-Regeln an Ostern: Das gilt in den einzelnen Bundesländern


Flickenteppich
Das gilt an Ostern in den einzelnen Bundesländern

Von dpa
Aktualisiert am 04.04.2021Lesedauer: 5 Min.
Corona-Regeln: Angesichts der dritten Corona-Welle hat Kanzlerin Angela Merkel die Bundesländer mit Nachdruck an die vereinbarte Corona-Notbremse erinnert.Vergrößern des Bildes
Corona-Regeln: Angesichts der dritten Corona-Welle hat Kanzlerin Angela Merkel die Bundesländer mit Nachdruck an die vereinbarte Corona-Notbremse erinnert. (Quelle: Joko/imago-images-bilder)

Die Bundesländer haben eigentlich versprochen, die Notbremse bei steigenden Corona-Zahlen konsequent umzusetzen. Doch jetzt wird deutlich: Nicht jedes Land hält sich daran.

Angesichts der dritten Corona-Welle hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Bundesländer mit Nachdruck an die vereinbarte Corona-Notbremse erinnert. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen sollen Lockerungsschritte eigentlich zurückgenommen werden.

Wenn die Länder nicht die nötigen Maßnahmen ergreifen sollten, könnte auch der Bund tätig werden, deutete Merkel an. Ob diese Warnung über Ostern wirkt? Ein Überblick über die aktuellen Regeln und Pläne der Bundesländer:

Baden-Württemberg

Die Landesregierung pocht auf die konsequente Umsetzung der Notbremse, lockerte aber am Sonntag die Regeln für private Zusammenkünfte. Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen sind seit Montag in Gegenden mit einer Inzidenz über 100 wieder erlaubt. Tübingen testet, ob mehr Öffnungsschritte mit möglichst flächendeckendem Testen umsetzbar sind.

Bayern

In Bayern gelten weitgehend die Regeln der Notbremse. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sind Treffen nur mit einer einzigen weiteren Person erlaubt – nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahre. Der Einzelhandel muss dann schließen, ausgenommen die Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Berlin

Die Hauptstadt will laut Senatsbeschluss eigene Wege gehen. Seit Mittwoch ist demnach ein negativer Corona-Test Voraussetzung für das Einkaufen. Ausnahmen gelten etwa für Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.

Über Ostern sind Zusammenkünfte mit fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Eigene Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Der Aufenthalt im Freien ist zwischen 21 und 5 Uhr nur allein oder zu zweit erlaubt. Außerdem soll es eine FFP2-Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel geben.

Brandenburg

Das Kabinett hat am Dienstag, den 30. März, eine Ausgangsbeschränkung von Gründonnerstag bis zum Dienstag nach Ostern beschlossen. Sie soll in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gelten.

Dort darf sich zudem ein Haushalt wieder nur mit einer weiteren Person treffen, Terminshopping ist wieder verboten. Regional begrenzt plant Brandenburg Lockerungen für Kultur und Tourismus.

Bremen

Das Terminshopping wird nach Senatsangaben von Montag an wieder ausgesetzt. Unter anderem Museen oder botanische Gärten müssen auch schließen. Sport im Freien ist nur noch alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt.

Als Modellprojekt will die Stadt Bremerhaven nach Ostern einen Zugang zur Innenstadt und den Geschäften nach Schnelltests erproben. Drinnen wie draußen dürfen sich über Ostern zwei Hausstände mit bis zu fünf Personen treffen.

Hamburg

In der Hansestadt dürfen sich Angehörige eines Haushalts nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Die Beschränkung gilt nach Senatsangaben aber nur, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte bleiben geöffnet. Für den übrigen Einzelhandel ist der Verkauf nur nach dem Prinzip "Click & Collect" erlaubt. Wochenmärkte sind unter Einhaltung der Hygieneregeln gestattet.

Hessen

Auch in Hessen gelten seit Montag teils verschärfte Corona-Regeln. Beim Einkaufen wird Terminshopping von "Click & Collect", also Onlinekauf mit späterer Abholung, ersetzt. Buchläden, Garten- oder Baumärkte bleiben inzidenzunabhängig offen. Für private Treffen gilt die übliche Regel: Zwei Hausstände bis maximal fünf Personen dürfen zusammenkommen.

Mecklenburg-Vorpommern

Im Nordosten ist von Mittwoch an der Friseurbesuch nur mit negativem Corona-Schnelltest möglich. Zu Ostern dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen.

Nach Ostern werden die Regeln beim Einkaufen verschärft, ein negativer Test ist dann beim Shoppen Pflicht. Von dieser Regel ausgenommen sind beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken.

Niedersachsen

Ab einer Inzidenz von 150 ist eine Ausgangsbeschränkung vorgesehen – sofern die Lage "nach Einschätzung der örtlich zuständigen Behörde von Dauer" ist. Allerdings gibt es für diesen Fall auch noch andere Voraussetzungen.

Von Donnerstagnacht an gilt die Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover. Die Menschen dürfen dann von 22 Uhr bis 5 Uhr nur mit triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Liegt die Inzidenz über 100, dürfen die Mitglieder eines Haushalts nur mit einer weiteren Person sowie den zugehörigen Kindern bis zu einem Alter von sechs Jahren zusammenkommen.

Nordrhein-Westfalen

Für Ostern hat die Regierung die "Notbremse" ein wenig gelockert. Auch in Regionen mit Inzidenzen über 100 können zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zusammenkommen.

Mehr als 30 Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzen, die drei Tage in Folge über 100 lagen, haben sich gegen die Schließung von Läden für den nicht-täglichen Bedarf entschieden. Allerdings muss ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorgezeigt werden.

Rheinland-Pfalz

Private Treffen mit dem eigenen und einem weiteren Haushalt sind möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. In Kommunen mit einer Inzidenz unter 100 ist die Außengastronomie mit Schnelltest, Reservierung und Kontaktnachverfolgung ebenso erlaubt wie erweitertes Terminshopping. In Kommunen mit Werten über 100 gilt die Notbremse. Die genaue Ausgestaltung liegt bei den Kommunen.

Saarland

Das Land sorgt mit Plänen für angedachte Lockerungen nach Ostern bundesweit für Diskussionen. Bis dahin gelten die üblichen Kontaktbeschränkungen.

Der Einzelhandel und Friseure haben unter Auflagen geöffnet, ebenso Zoos und Bibliotheken. Bei Museen, Galerien und Gedenkstätten muss ein Termin gebucht werden.

Sachsen

Die neue Corona-Schutzverordnung wurde am Montag beschlossen und soll von Donnerstag an gelten. Die bisher üblichen Kontaktregeln sollen über Ostern bestehen bleiben, hier werden Kinder unter 15 nicht mitgezählt.

Buchläden, Baumärkte, Baumschulen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte dürfen mit Auflagen öffnen. Bei einer Inzidenz über 100 an drei Tagen in Serie folgen Verschärfungen, zum Beispiel wird dann "Click & Meet" nicht mehr möglich sein.

Sachsen-Anhalt

Für die Feiertage gelten die Kontaktregeln wie bisher. In Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sind Treffen mit bis zu fünf Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, erlaubt. Beträgt die Inzidenz drei Tage lang mehr als 100, darf nur ein Gast zu Besuch kommen.

Schleswig-Holstein

Je nach Infektionsgeschehen dürfen sich in Kreisen oder kreisfreien Städten mit Inzidenzen über 100 nur noch ein Haushalt und eine weitere Person öffentlich oder im Privaten treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen üblicherweise nicht mit.

Einkaufen ist abhängig vom Inzidenzwert unterschiedlich möglich. Die Geschäfte bleiben bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50 unter Auflagen geöffnet.

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Thüringen

Trotz hoher Inzidenz sollen an Ostern die strengen Kontaktbeschränkungen kurzzeitig etwas gelockert werden. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag sollen sich zwei Haushalte und maximal fünf Personen nach einem ersten Entwurf treffen dürfen.

Der Modellversuch zur Öffnung von Einzelhandel und Museen in der Corona-Krise ist in Weimar nach Angaben der Stadt ohne allzu großen Andrang gestartet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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