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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Chaos bei Corona-Maßnahmen Welche Regeln gelten jetzt an den Osterfeiertagen?
Ostern gilt als eines der wichtigsten kirchlichen Feste und wird normalerweise auch in vielen Familien gefeiert. Doch in diesem Jahr gelten wie schon 2020 besondere Corona-Regeln über die Feiertage.
Inhaltsverzeichnis
Bereits im vergangenen Jahr mussten viele auf ihr gewohntes Osterfest verzichten, große Familienfeiern waren nicht möglich, Reisen verboten. Und auch in diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Einfluss auf die Feiertage. Wo normalerweise Familienfeste, Gottesdienste, Ostermärkte und Osterfeuer gefeiert wurden, wird es 2021 recht trist. Ein Überblick, was an den Feiertagen erlaubt ist und was nicht.
Achtung: Die Informationen wurden zuletzt am 25. März 2021 aktualisiert und beziehen sich nicht auf individuelle Regelungen in einzelnen Regionen. Daher sollten Sie sich immer auch über die Bestimmungen bei Ihnen vor Ort informieren.
Welche Sonderregeln gelten für die Feiertage?
Zunächst hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 23. März "Ruhetage" über Ostern beschlossen. Diese Entscheidung wurde jedoch am 24. März wieder zurückgenommen. Als "erweiterte Ruhezeit zu Ostern" gilt vom 1. bis 5. April trotzdem ein Ansammlungsverbot. Und dort, wo Außengastronomie bereits geöffnet ist, muss sie während der fünf Tage wieder schließen.
Mit wie vielen Menschen darf ich Ostern feiern?
Seit dem 8. März sind die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert worden: Es dürfen sich seitdem maximal zwei Haushalte mit insgesamt maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu und Paare gelten grundsätzlich als ein Haushalt, auch, wenn sie nicht zusammenleben. Für das Osterfest bedeutet diese Regelung beispielsweise, dass Sie mit Ihrem Partner Ihre Eltern besuchen dürfen, Großeltern oder woanders lebende Geschwister oder andere Verwandte jedoch nicht ebenfalls eingeladen werden dürfen.
Hinzu kommt die Notbremse: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei Tagen bei mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, werden private Treffen wieder auf den eigenen Haushalt und maximal eine weitere Person beschränkt. Dabei zählen auch Kinder dazu. Zusätzlich kann es zu weiteren Einschränkungen kommen. Bei besonders niedrigen Inzidenzen unter 35 können die Regeln aber auch gelockert werden: Dann könnte der eigene Haushalt mit zwei weiteren Haushalten und insgesamt maximal zehn Personen zusammenkommen.
Kann ich Ostern in ein anderes Bundesland fahren?
Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen sind einem Appell der Bundesregierung zufolge zu vermeiden. Hotels und Ferienwohnungen im Inland bleiben auch an Ostern in allen Bundesländern für Touristen geschlossen. Wer dennoch verreisen möchte, muss also privat unterkommen, zum Beispiel bei Familienangehörigen. Tagesausflüge sind erlaubt, aber auch hier raten Bund und Länder zu Vorsicht.
Bahnreisende, die trotz Einschränkungen reisen müssen, sollen ein zuverlässiges Angebot erhalten, sicher und mit viel Abstand unterwegs zu sein. Dazu soll die Reservierungsmöglichkeit der Sitzplätze beschränkt werden.
Was ist mit dem Osterurlaub?
Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen zu vermeiden. Das gilt insbesondere für touristische Reisen ins Ausland. Seit dem 1. Oktober gelten weltweit individuelle Reisehinweise. Eine Reisewarnung gilt dann automatisch für solche Gebiete, die als Corona-Risikogebiete ausgewiesen sind.
Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten ist die Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung Pflicht. Daneben besteht eine zehntägige Quarantänepflicht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
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Sind Ostermärkte und Osterfeuer erlaubt?
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten, zusätzlich gilt für die Osterfeiertage ein Ansammlungsverbot in der Öffentlichkeit. Damit sind selbst kleine Osterfeuer oder Märkte nicht mehr möglich. Bereits zum zweiten Mal haben deshalb viele Städte ihre traditionellen Ostermärkte oder Osterfeuer abgesagt.
An welchen Tagen kann ich einkaufen?
Die angedachten Ruhetage, an denen nur der Lebensmittelhandel ausschließlich am Karsamstag hätte öffnen dürfen, wurden wieder gekippt. Somit können Sie auch an Gründonnerstag normal einkaufen gehen. Der Einzelhandel bleibt allerdings grundsätzlich bis zum 18. April geschlossen. Ausnahmen sind: Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken und Drogerien, Babyfachmärkte, Sanitäts- und Reformhäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker sowie Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons. Zeitungen, Tierbedarf und Futtermittel dürfen weiter verkauft werden. Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte und Fahrschulen können seit dem 8. März wieder öffnen.
Zudem gelten Hygiene- und Abstandsregelungen, die Kapazitäten in den Märkten sind begrenzt und es gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in Geschäften und auch auf Parkplätzen.
Dürfen Gottesdienste an den Feiertagen stattfinden?
Bund und Ländern haben einen Appell an die Religionsgemeinschaften gerichtet, Ostern nur virtuell zu feiern. Das stieß bei der evangelischen und katholischen Kirche auf viel Kritik. Sie verwiesen auf ihre Hygienekonzepte, die Präsenzgottesdienste ermöglichen sollen. Dazu zählen unter anderem 1,5 Meter Mindestabstand, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz sowie das Verbot des Gemeindegesangs. Auf Chorgesang sowie Orchesterbegleitung soll verzichtet werden.
- Bundesregierung: Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen
- Ärzteblatt: "Coronaberatungen: Verschärfte Regeln für Ostern, Lockdown bis Mitte April"
- Eigene Recherche