Lockdown Was macht man mit Weihnachtsgeschenken, die nicht gefallen?
Die Corona-Pandemie macht es nötig. Viele Geschäfte müssen wieder schließen. Für Umtausch und Reklamation bedeutet das: Kunden müssen sich ein wenig gedulden.
In Deutschland gelten ab dieser Woche wieder strenge Einschränkungen. Nicht nur Schulen und Kitas müssen schließen, auch die meisten Geschäfte sind bis zum 10. Januar zu. Stellt sich die Frage: Was macht man mit Weihnachtsgeschenken, die nicht gefallen?
Ein Umtausch im stationären Handel ist erst möglich, wenn die Geschäfte wieder öffnen dürfen, erklärt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Zwar sind Händler generell bei einwandfreier Ware nicht zum Umtausch verpflichtet. "Viele Unternehmen sind aber kulant und lassen sich auf einen Umtausch ein." Schließlich wollten sie Kunden zu Stammkunden machen.
Vor dem Kauf: Händler nach Umtauschrechten fragen
Wer jetzt noch etwas in einem Laden kauft, sollte den Händler fragen, wie es mit einem möglichen Umtausch nach dem Ende der Beschränkungen aussieht. Eine Vereinbarung könnte auf dem Zahlungsbeleg notiert werden.
Bei Reklamationen müssten Verbraucher sich gedulden. Händler sind bei defekter Ware zwar verpflichtet, die Ware entweder zu reparieren oder umzutauschen. "Aber auch das geht nur, wenn der Laden offen ist." Die gesetzliche Gewährleistung gilt ab dem Kauf zwei Jahre – oft auch Mängelhaftung genannt.
Achtung bei der Mehrwertsteuer
Wichtig zu beachten: Die Mehrwertsteuer wurde in Deutschland befristet bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt – der reguläre Steuersatz von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Ab dem 1. Januar gilt wieder der alte Steuersatz.
Wer Ware 2020 mit gesenkter Mehrwertsteuer gekauft hat und 2021 umtauscht, muss wissen: Rückerstattet wird immer nur der Betrag, der auch beim Kauf bezahlt wurde. Der Kunde erhält also beispielsweise den Betrag inklusive 16 Prozent Mehrwertsteuer zurück.
- Nachrichtenagentur dpa